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Textilien mit “Bambus” bezeichnen ist irreführend und wettbewerbswidrig

Textilien “aus Bambus” sind zurzeit ein Trend. Rechtliche Probleme mit Bambus-Kleidung gibt es joch schon seit 2009.

Die Verwendung des Wortes “Bambus” ist in  jedoch problematisch, wie eine Entscheidung des Landgerichtes Ulm (LG Ulm, Urteil vom 22.08.2016, Az.: 11 O 9/16 KfH) zeigt. Ein Anbieter hatte “Socken Bambus” beworben. Das Gericht sah dies als irreführend an. Nach Textilkennzeichnungsverordnung bestehen Bambus-Textilien aus Viskose:

“Nach Auffassung des Gerichtes besteht die Gefahr, dass ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Werbung dahingehend versteht, dass die beworbenen Socken aus den natürlichen Textilfasern Bambus bestehen.
Hierin liegt eine irreführende Werbeaussage, da die Socken tatsächlich aus Viskose-Fasern bestehen. Die Viskose-Faser wird aber unstreitig aufgrund eines aufwändigen chemischen Prozesses hergestellt. Bambus wird lediglich als ursprünglicher Rohstoff verwendet, ohne dass es auf seine spezifische natürliche Eigenschaft ankommt, zumal gleichermaßen andere Rohstoffe, wie z.B. Buche-, Birke-, Kiefer- und Fichthölzer zur Herstellung der Viskose-Fasern verwendet werden können. Viskose wird deshalb auch zu Recht nicht als Naturfaser, sondern als Chemiefaser bezeichnet.

Die Socken bestehen danach nicht mehr aus einem natürlichen Rohstoff. Seine Eigenschaften sind durch den chemischen Prozess völlig verloren gegangen. Die Socken bestehen vielmehr aus einer Viskose-Faser, zu deren Herstellung lediglich unter anderem die ursprünglichen Bambusfasern verwendet wurden. Die alleinige Hervorhebung des Rohstoffes Bambus vermag jedoch bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Vorstellung zu erwecken, dass die Socken solche Eigenschaften aufweisen, die typsicherweise mit der Naturfaser Bambus verbunden sind… Naturfasern haben im Vergleich zu Chemiefasern für bestimmte Käuferschichten vor dem Hintergrund der besonderen Verträglichkeit oder der ökologischen Gesichtspunkte erkennbare Bedeutung.”

Viele Textilien werden aktuell mit “Bambus” beworben

Bambus als “Naturprodukt” (das es eigentlich nicht ist) wird aktuell häufig bei der Bewerbung von Textilien verwendet. Dass es sich tatsächlich nicht um eine Naturfaser handelt, zeigt der Herstellungsprozess:

Der Bambus wird zunächst in kleine Stücke zerkleinert. In einem anschließenden Prozess werden dann Harze und Fremdstoffe ausgekocht. Die so entstandene Cellulose wird zu Celluloseplatten gepresst. Diese werden wieder in einer honigähnlichen Lösung verflüssigt und durch feine Spinndüsen in ein Spinnrad gepresst. Diese erstarkt im Spinnrad zu Filamenten, das zu Filamentgarn zusammengefasst und versponnen wird. Ohne diesen chemischen Umwandlungsprozess kann Viskose nicht versponnen werden. Durch das Viskoseverfahren verlieren die Ausgangsstoffe vollständig ihre natürlichen Eigenschaften. Engmaschige Textilien mit glatter Oberfläche, wie bspw. Strümpfe, können aus der Naturfaser Bambus nicht hergestellt werden, da die Fasern zu kurz sind.

Eine Textile somit ohne weitere Erläuterung als “Bambus” zu bezeichnen, ist daher wettbewerbswidrig. Aus diesem Grund gibt es Anbieter, die bspw. die Bezeichnung “Viskose aus Bambus” verwenden. Ein derartiger Hinweis wird unbedingt notwendig sein, um wettbewerbsrechtliche Probleme zu vermeiden.

Stand: 10.03.2017

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

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