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Abmahnung wegen Textilfaser “Bambus”

Viele kennen Bambus aus dem Garten. Bambus ist eine vielgestaltige Tribus aus der Unterfamilie der Bambus-Gewächse. Es sind grasartige verholzende Taxa mit oft meterlangen Halmen (so prosaisch Wikipedia). Vielen wird nicht bekannt sein, dass man das Gartengewächs auch auf der Haut tragen kann. Es gibt offensichtlich zur Zeit mehrere Textilhersteller, die Textilien mit der Rohstoffbezeichnung “Bambus” anbieten. Da Bambus nicht zu den textilen Rohstoffarten gehört, die in der Anlage des Textilkennzeichnungsgesetzes genannt sind, werden derartige Textilbezeichnungen zur Zeit abgemahnt. Die Abmahnungen erfolgen nicht nur durch die Wettbewerbszentrale (WBZ), sondern auch durch Einzelabmahner. Hintergrund wird sein, dass in Verbindung mit Textilien der Begriff “Bambus” relativ leicht über Suchmaschinen zu finden ist.

Wir vermuten, dass es sich bei Bambus im Sinne des Textilkennzeichnungsgesetzes um Viskose handelt, d.h. bei Endlosfasern und Spinnfasern nach dem Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellolusefasern gemäß Nr. 35 des Anhanges der Anlage 1 zum Textilkennzeichnungsgesetz.

Unabhängig von der Berechtigung der Abmahnung empfehlen wir in diesen Fällen auf jeden Fall eine anwaltliche Beratung, da es kaum Abmahnungen gibt, die so einschneidend und weitreichend sind, wie die nach Textilkennzeichnungsgesetz.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

Stand: 06/2009

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/9858de682c6f40d7af00a730832fe990