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DIY Atemmasken bei eBay & Co.: Muss man diese Angebote tatsächlich abmahnen?

Durch die Coronakrise ist der Markt für Atemmasken leergefegt. Dies gilt nicht nur für OP-Masken sondern auch für FFP2 oder FFP3 Masken, die vor kurzem noch jeder Baumarkt verkauft hat. Selbst Papiermasken sind nicht zu kriegen.

Es ist auffällig, dass in Asien so gut wie jeder eine Maske trägt, in Deutschland jedoch nur die wenigsten. Eine Atemmaske bzw. ein Gesichtsschutz kann ggf. vor Anstteckung schützen. In erster Linie geht es jedoch darum, dass unerkannt Infizierte nicht auch noch ihre Mitmenschen anstecken. Hier kann jede Form der Atemmaske hilfreich sein, um eine Tröpfcheninfektion zu vermeiden. Dies gilt umso mehr, als dass die Zahl der infizierten drastisch steigt, aufgrund der Inkubationszeit vielen jedoch noch nicht bekannt ist, dass Sie bereits eine Coronavirusinfektion haben. Österreich hat bereits die Pflicht zum Mundschutz eingeführt, entsprechende Überlegungen gibt es auch in Deutschland.

Textilhersteller haben ihre Produktion umgestellt

Textilhersteller wie beispielsweise Trigema und andere  Mundschutzmasken aus Baumwolle produzieren und ausliefern. Erste Lieferungen gingen bereits an Kliniken.

Atemschutzmasken selber herstellen

Eine selbsthergestellte Atemschutzmaske aus Baumwolle oder Papier schützt nicht gegen eine Ansteckung. Eine derartige Maske hilft jedoch, das Risiko einer Übertragung zu reduzieren. Man spricht hier vom sogenannten Behelf-Mund-Nasen-Schutz (BMNS).  Die Stadt Essen hat Informationen darüber veröffentlicht, wie man mit ein wenig handwerklichen Geschick eine Behelf-Mund-Nasen-Schutzmaske selbst machen kann.

Selbst das Städtische Klinikum Dresden freut sich über Behelfsmasken, die selber genäht sind:

„Sie nähen gern? Wir benötigen dringend Behelfsmasken!

Deshalb freuen wir uns sehr über genähte Behelfsmasken (Beispiel: Anleitung Nähcafé). Es gibt durchaus Situationen im Klinikum, in denen in der aktuellen Situation auch diese einfachen Masken sehr gute Dienste leisten. Deshalb hoffen wir auf die Hilfe Nähbegeisterter. Es soll kochfester, hochfestverwebter Baumwollstoff (zum Beispiel Bettlaken oder Geschirrtücher) verwendet werden (Draht ggf. weglassen, wenn er nicht entsprechende Reinigungen übersteht). Die Masken können Sie, damit Sie nicht erst im Klinikum herumlaufen müssen, an den Pforten der Standorte abgeben. Wir kümmern uns dann um die Verteilung (Rückfragen unter: corona(et)klinikum-dresden.de). Ganz, ganz lieben Dank!“

Eine sehr gute Informationsseite, die unter anderem von Jan Böhmermann unterstützt wird, ist

www.maskeauf.de

Es werden verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, Masken selber herzustellen einschließlich Quellen zur Wirksamkeit einzelner Materialien und Maskenformen.

Eine derartige Maske ist auf jeden Fall besser als keine Maske!

Auch wir meinen: #maskeauf

Verkauf dieser Masken bei eBay unter anderen Plattformen: Ein rechtliches Problem?

Ja, es stimmt, dass derartige Masken dem Medizinproduktegesetz (MPG) entsprechen müssten. Man könnte auch an einer Einordnung als persönliche Schutzausrüstung (PSA) denken. Es müsste  ein CE-Zeichen geben, dass nur dann verwendet werden darf, wenn die entsprechenden rechtlichen Anforderungen auch eingehalten werden. Die Masken müssten mit Namen und Anschrift des Verantwortlichen gekennzeichnet sein. Jeder, der Schutzmasken selber herstellt müsste sich als Hersteller bei der zuständigen Behörde anzeigen. Jegliche Eigeninitiative würde durch gesetzliche Regelungen, die einen derartigen Notstand, wie aktuell, nicht berücksichtigen, im Keim erstickt werden. Selbst die Bundesregierung achtet nur noch darauf, dass bei der Beschaffung von Masken einen Mindeststandard eingehalten wird.

Es versteht sich natürlich von selbst, dass eine in Eigenarbeit hergestellte Maske oder ein Mundschutz nicht irreführender Weise so beworben werden darf, als dass der Eindruck entstehen könnte, dass diese Masken wirksam vor dem Virus schützen.

Der Begriff der „ Behelfsmaske“ bzw. des „Behelf-Mund-Nasen-Schutz (BMNS)“ bringt es eigentlich ganz gut auf den Punkt.

Umso weniger können wir aktuell nachvollziehen, dass an einigen Stellen im Internet aktuell die rechtlichen Bedenken und Probleme beim Angebot von Behelfsmasken in den Vordergrund gestellt werden.

Machen!

Eine über eBay angebotene Behelfsmaske, die ihren Empfänger erreicht, ist besser als keine Maske. Wenn ein Wettbewerber aktuell meint, in diesem Fall rechtliche Fehler, egal welcher Art abmahnen zu müssen, wirft dies Fragen auf:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient in erster Linie dazu, den eigenen Wettbewerb vor Konkurrenten aus der gleichen Branche zu schützen, die sich unredlich verhalten. Ein praktisches Schutzbedürfnis können wir in Zeiten, in dem jedem Anbieter Schutzmasken, gleich welcher Art, aus der Hand gerissen werden nicht erkennen.

Hinzukommt, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung Geld kostet. Liquidität ist in diesen Zeiten für Unternehmen ein hohes Gut. Wir finden es, bis auf wenige Ausnahmen, nicht nachvollziehbar, wenn Wettbewerber in diesen Zeiten noch das Geld übrig haben, einen Rechtsanwalt mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu beauftragen. Dies ist eigentlich nur dann denkbar, wenn der Abmahnanwalt auf eigene Rechnung arbeitet oder seine Mandanten von den Kosten der Abmahnung freistellt. Dass ein Unternehmen in diesen Zeiten bei dem Ausspruch einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch einen Rechtsanwalt tatsächlich selbst Geld in die Hand nimmt, dürfte er die Ausnahme sein.

Unsere Ansicht: Gesundheit geht vor

Wir von Internetrecht-Rostock.de werden Sie unterstützen, wenn sie rechtliche Probleme beim Verkauf von Behelfsmasken bekommen.

Leben und Gesundheit geht vor.

Stand: 31.03.2020

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke