|
Zu viele Privatverkäufe bei eBay: Ebay selbst (!) mahnt ab und
sperrt den Account
Unterlassungserklärung kann den finanziellen Ruin
bedeuten
eBay
ändert zur Zeit sein Konzept und möchte insbesondere den Flohmarktcharakter
wieder mehr hervorheben. Infolge dieser Entscheidung hat eBay beispielsweise die
Angebotsgebühren für private Verkäufer abgeschafft bei Auktionen mit 1,00 Euro
Startpreis. Das Motto lautet
"eBay neu erleben".
Abenteuer Privatverkauf
Der private Handel bei eBay
kann tatsächlich zu einem gewissen Abenteuer werden. Neben der Tatsache, dass
eBay nach Auktionsende keine
Verkäuferdaten mehr mitteilt
und somit die juristische Durchsetzung von
eigentlich wirksamen Kaufverträgen bei eBay erheblich erschwert wird, gibt es
eine neue Hürde für private Verkäufer:
Ein
Grundproblem für private Verkäufer ist die Frage, bis wann der private Verkäufer
im rechtlichen Sinne noch privat ist und ab wann er gewerblich gilt. Die
Rechtsprechung ist hier nicht ganz einheitlich. Man wird insbesondere beim
vermehrten Verkauf von neuen oder gleichen Waren oder bei einer bestimmten
Anzahl von Verkäufen innerhalb eines kurzen Zeitraums davon sprechen können,
dass der Verkäufer im Rechtssinne Gewerbetreibender ist. Beim Verkauf von
beispielsweise 10 neuen Markenartikeln (Landgericht Frankfurt) bzw. 25 Verkäufen
innerhalb von zwei Monaten kann es schon kritisch werden. Vergleichen Sie hierzu
bitte unseren Beitrag "Unternehmer
wider Willen bei eBay - so schnell kann's gehen".
Folge
ist jedenfalls, dass der plötzlich gewerblich Handelnde private eBay-Verkäufer
wettbewerbsrechtlich, wie auch markenrechtlich abgemahnt werden kann.
Sowohl Wettbewerbsverstöße, wie auch Markenrechtsverstöße
können nur bei einem Handeln im geschäftlichen
Verkehr
geltend gemacht werden.
Bisher
hat sich eBay auf Grund der aktuellen Rechtsprechung nur um Markenrechtsverstöße
gekümmert und markenrechtsverletzende Auktionen gesperrt.
Um Wettbewerbsverstöße, insbesondere bei der schwierigen
Abgrenzung zwischen einem privaten und einem gewerblichen Verkauf hat eBay sich
bisher nach unserer Kenntnis nicht gekümmert. Gleiches gilt bei
Gewerbetreibenden für rechtlich falsche eBay-Auftritte. Allein über die Frage,
wie man ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, lassen sich viele Seiten
füllen. Einen Überblick hierzu finden Sie in unserer Informationsrubrik zum
Thema "Widerrufsbelehrung
".
eBay
räumt nunmehr offensichtlich gerade Markeninhabern jedoch sehr viel
weitergehende Rechte ein. In einem Fall, in dem eine als privat gemeldete
eBay-Verkäuferin, die wohl tatsächlich im Rechtssinne gewerblich tätig war, ein
Markenprodukt bei eBay verkaufte, wurde der Account
gesperrt. Die Sperrung erfolgte nicht etwa wegen eines
Markenrechtsverstoßes, sondern, da das eBay-Mitglied seinen Pflichten nach
Fernabsatzrecht nicht nachgekommen war.
Ebay selbst mahnt ab und sperrt
Account
Was
dann kommt, kann einfach nur als perfide bezeichnet werden:
Um
wieder bei eBay zugelassen zu werden, wurde das eBay-Mitglied aufgefordert, eine
in der entsprechenden Mail von eBay enthaltene Unterlassungserklärung zu
unterzeichnen und zurückzusenden:
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten,
mussten wir Sie gemaess §4
Abs.1 der eBay-AGB vorlaeufig vom Handel auf
eBay ausschliessen, da Sie
Ihren Pflichten nach dem Fernabsatzrecht
nicht nachgekommen sind.
Bitte informieren Sie sich hierzu auf dem
eBay-Rechtsportal unter:
http://pages.ebay.de/rechtsportal
Unter dem folgenden Link finden Sie
Informationen, wann Sie als
gewerblicher Verkaeufer auf dem
eBay-Marktplatz handeln:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_verkaeufer.html
Damit wir Sie wieder zum Handel auf eBay
zulassen koennen, drucken Sie
bitte diese E-Mail aus und schicken Sie sie
uns unterschrieben an
folgende Faxnummer
zurueck:
+49 (0) 30 …..
eBay-Mitgliedsname:
E-Mail Adresse:
1. "Hiermit erklaere ich gegenueber der eBay
Europe S.à r.l., 15 rue
Notre Dame, L-2240 Luxembourg und zugunsten
der XXXXX GmbH, ….xxx Mainz, dass ich zukuenftig bei allen gewerblichen
Angeboten, die ich auf dem deutschen
eBay-Marktplatz einstellen werde, saemtliche
Vorschriften nach dem
deutschen Fernabsatzrecht beachte. Dazu
gehoeren insbesondere Angaben zu
meiner Identitaet und ladungsfaehigen
Anschrift sowie Informationen zum
Widerrufs- bzw.
Rueckgaberecht.
2. Ich stelle eBay hiermit von saemtlichen
Anspruechen frei, die Dritte
gegenueber eBay geltend machen wegen
Verletzung fernabsatzrechtlicher
Vorschriften durch die von mir auf dem
deutschen eBay-Marktplatz
eingestellten gewerblichen Angebote und
Inhalte. Ich uebernehme hierbei
auch die Kosten der notwendigen
Rechtsverteidigung von eBay
einschliesslich saemtlicher Gerichts- und
Anwaltskosten in gesetzlicher
Hoehe. Dies gilt nicht, wenn die
Rechtsverletzung von mir nicht zu
vertreten ist."
3. Fuer jeden Verstoss gegen die oben unter
1. genannte Verpflichtung
wird eine Vertragsstrafe in Hoehe von 1.000
Euro faellig, welche sowohl
von der eBay Europe S.à.r.l. als auch der
xxxx GmbH
eingefordert werden kann. Bitte zahlen Sie
diesen Betrag an:
SOS-Kinderdorf
Berlin-Moabit
Geldinstitut: Berliner
Sparkasse
Kto-Nummer: 240 026 667
BLZ: 100 500 00
Ort,
Datum
UnterschriftNachdem wir Ihre Bestaetigung
erhalten haben, werden wir Sie wieder fuer
den Handel auf eBay zulassen.
Problematische
Unterlassungserklärung
Die
Unterlassungserklärung, etwas Ähnliches gibt es bei Abmahnungen, hat es in sich.
Die Unterlassungserklärung wird nicht nur gegenüber eBay abgegeben, sondern auch
gegenüber der Firma, die offensichtlich für die Sperrung des eBay-Mitglieds
gesorgt hatte. Das eBay-Mitglied soll sich verpflichten, "sämtliche Vorschriften nach deutschem
Fernabsatzrecht zu beachten". Dazu gehören insbesondere Angaben zu Identität,
zur ladungsfähigen Anschrift sowie Informationen zum Widerrufs- bzw.
Rückgaberecht.
Die
Verpflichtung "sämtliche Vorschriften nach dem deutschen Fernabsatzrecht zu
beachten" ist, darauf dürfen wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen, eine
Sache der Unmöglichkeit. Wenn Sie sich unsere Seite genauer ansehen, werden Sie
feststellen, dass die Frage, wie "sämtliche" Vorschriften des deutschen
Fernabsatzrechtes umzusetzen und zu beachten sind, nicht ganz einfach zu
beantworten ist. Viele Fragen sind unklar. Immer wieder neue Abmahnwellen führen
dazu, dass die Beachtung von Vorschriften nicht so eindeutig ist, wie es auf
erstem Blick erscheint.
Wie
es sich für eine ordentliche Unterlassungserklärung gehört, enthält diese auch
eine Vertragsstrafenregelung. Für jeden Verstoß gegen die
Verpflichtung, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro fällig. Die
Vertragsstrafe kann interessanter Weise nicht nur von eBay geltend gemacht
werden, sondern auch von dem Markeninhaber, der offensichtlich für die
Account-Sperrung sorgte.
Um
nicht den Eindruck entstehen zu lassen, die Vertragsstrafe der Bereicherung von
eBay oder dem Markeninhaber dient, ist diese an eine karitative Einrichtung zu
zahlen, nämlich das SOS-Kinderdorf Berlin Moabit
Das SOS-Kinderdorf Berlin kann sich glücklich schätzen,
einen derartigen Förderer gefunden zu haben. Die Unterlassungserklärung
konsequent ausgenutzt dürfte sich das SOS-Kinderdorf in Zukunft vor Zahlungen
kaum retten können. Hundert Auktionen mit einer falschen Widerrufsbelehrung =
100.000,00 Euro. Ein
übertriebenes Beispiel, aber nicht abwägig.
eBay
macht in entsprechenden Links im Rahmen der Sperrungsmail fairer Weise selber
darauf aufmerksam, dass die Beachtung "sämtlicher Vorschriften nach dem
deutschen Fernabsatzrecht" am Beispiel der Widerrufsbelehrung gar nicht so
einfach ist:
Bitte veranlassen Sie folgendes,
nachdem wir Ihr Mitgliedskonto wieder
aktiviert haben:
- Ueberpruefen Sie zukuenftige Angebote auf
die Einhaltung der Pflichten
nach dem deutschen Fernabsatzrecht und
passen Sie diese entsprechend an.
- Kennzeichnen Sie Ihr Mitgliedskonto als
gewerblich. Gehen Sie dazu in
Mein eBay und klicken Sie unter "Meine
Mitgliedschaft" auf "Kontotyp
aendern".
- Fuegen Sie ein vollstaendiges Impressum in
Ihre Angebote ein. Weitere
Informationen dazu finden Sie
unter:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_4.html
- Fuegen Sie eine ordentliche Widerrufs-
oder Rueckgabebelehrung in Ihre
Angebote ein. Weitere Informationen dazu
finden Sie unter:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_6.html
Vor dem Hintergrund, dass offensichtlich eine
Wiederzulassung zum Handel bei eBay nur dann möglich ist, wenn diese ruinöse
Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, könnte eBay der Einfachtheit halber
auch gleich private Verkäufer vom eBay-Handel ausschließen.
Diese
Art und Weise des Umgangs mit Kunden ist gelinde gesagt doch etwas ungewöhnlich.
Vor dem Hintergrund, dass eBay wieder verstärkt private Verkäufer auf sein
Portal locken möchte, ist diese neue Regelung absolut unverständlich.
Wann
derartige Account-Sperrungen durch eBay erfolgen, ist zur Zeit noch unklar. Wer
jedoch als privater Verkäufer seinen Spaß am Verkauf bei eBay entdeckt und bei
Erfolg auch Käuferbewertungen sammelt, könnte zukünftig quasi automatisch mit
einer eBay-Abmahnung überzogen werden, wenn es an der Zeit ist, den privaten
Account entsprechend den rechtlichen Gegebenheiten im Rechtssinne auf gewerblich
umzuschalten. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.
Um
es an dieser Stelle klar zu sagen:
Unterlassungserklärung auf keinen Fall
unterschreiben!
Wir
können niemanden empfehlen, eine derartige Unterlassungserklärung
zu unterzeichnen, um zukünftig wieder am eBay-Handel teilnehmen zu können. Die
Gefahr, hierdurch die eigene Existenz zu vernichten, ist außerordentlich hoch.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht nur eBay, sondern auch der Markeninhaber die
Vertragsstrafe geltend machen kann. Auf eventuelle Zusagen von eBay, dies sei
gegebenenfalls nicht so gemeint, kann man sich somit auf keinen Fall
verlassen.
Aus
einigen Privatverkäufen könnte sonst schnell eine Privatinsolvenz werden.
Privatverkäufer
sollten daher darauf achten, nicht zu viel zu verkaufen, um nicht im Rechtssinne
gewerblich zu werden. Abmahnungen in diesem Bereich durch Wettbewerber und deren
Anwälte waren bisher schon relativ häufig. Es wird für private Verkäufer nicht
einfacher, wenn eBay selbst als Abmahner hinzukommt.
Nachtrag 28.04.2008
eBay
hat die Unterlassungserklärung mittlerweile entschärft:
Aktuelle
Fassung:
Damit wir Sie wieder zum Handel auf eBay
zulassen koennen, drucken Sie bitte diese E-Mail aus und schicken Sie sie uns
unterschrieben an folgende Faxnummer zurueck:
.... eBay-Mitgliedsname: E-Mail
Adresse:
1. "Hiermit erklaere ich gegenueber der eBay Europe S.à r.l., 15
rue Notre Dame, L-2240 Luxembourg und zugunsten der xxxx , dass ich zukuenftig
bei allen gewerblichen Angeboten, die ich auf dem deutschen eBay-Marktplatz
einstellen werde, Informationen zum Widerrufs- oder Rueckgaberecht und Angaben
zu meiner Identitaet und ladungsfaehigen Anschrift aufnehmen werde.
2.
Ich stelle eBay hiermit von saemtlichen Anspruechen frei, die Dritte gegenueber
eBay geltend machen wegen Verletzung dieser Verpflichtung im Rahmen der von mir
auf dem deutschen eBay-Marktplatz eingestellten gewerblichen Angebote und
Inhalte. Ich uebernehme hierbei auch die Kosten der notwendigen
Rechtsverteidigung von eBay einschliesslich saemtlicher Gerichts- und
Anwaltskosten in gesetzlicher Hoehe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung
von mir nicht zu vertreten ist."
3. Fuer jeden Verstoss gegen die oben
unter 1. genannte Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Hoehe von 1.000 Euro
faellig, welche sowohl von der eBay Europe S.à.r.l. als auch der
xxxx eingefordert werden kann. Bitte zahlen Sie diesen Betrag
an:
SOS-Kinderdorf Berlin-Moabit
...... Ort, Datum
Unterschrift
Nachdem wir Ihre Bestaetigung erhalten haben,
werden wir Sie wieder fuer den Handel auf eBay zulassen.
Die Erklärung ist zwar präziser. Die Tatsache, dass eBay
selbst abmahnt ist jedoch weiterhin unschön. Auch weiterhin gilt: Ohne Beratung
sollten Sie eine derartige Erklärung nicht unterzeichnen, sondern dann lieber
gar nicht mehr bei eBay handeln
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
Stand:
28.04.2008
Bildquelle:
ebay.de
|