|
eBay teilt nach
Auktionsende keine Verkäuferdaten mehr mit:
Verträge für Käufer nur
noch erschwert durchsetzbar
Erfolg von eBay durch gerichtlich
durchsetzbare Verträge
Das Grundprinzip von eBay und somit auch der Erfolg von
eBay ergibt sich daraus, dass Verträge, die bei eBay geschlossen werden, rechtlich
auch durchsetzbar sind . Die
Wirksamkeit und auch Einklagbarkeit von Verträgen bei eBay ist schon seit längerer
Zeit gerichtlich abschließend geklärt. Ein weiteres Grundprinzip von eBay
ist, dass die Verkäuferdaten nach Abschluss der Transaktion von eBay automatisch durch
eine Auktionsendemail (auch „End of Auction Mail“, "EoA Mail" oder
„Bestätigungsmail“ genannt) dem Käufer automatisiert von eBay mitgeteilt werden.
Diese Mails enthielten bisher die konkreten Daten, mit denen der eBay-Verkäufer
bei eBay angemeldet war, einschließlich der Email-Adresse. Angegeben war neben der Übersicht der
Artikelbeschreibung auch die Artikelnummer.
Die Auktionsendemail in der
Rechtspraxis
Für
die rechtliche Durchsetzung von eBay-Verträgen ist es extrem wichtig, wer der
Vertragspartner ist, da nach den eBay-AGB die Verträge zwischen den
Transaktionspartnern mit den angemeldeten Mitgliedern zu Stande kommen. Welche
Daten oder Informationen auf der eBay-Seite selbst angegeben werden, ist
rechtlich zweitrangig. In unserer rechtlichen Praxis waren bisher die
Auktionsendemail verbunden mit der Artikelbeschreibung der Weg, um vor Gericht
den Vertragspartner sowie den Inhalt des Vertrages nachzuweisen.
Verkäuferdaten werden nicht mehr
mitgeteilt
Umso
unverständlicher ist es, dass eBay seit Oktober 2007 die Auktionsendemail
geändert hat. Die Verkäuferdaten bzw. die Kontaktdaten des Verkäufers, seine
Email-Adresse sowie die Artikelnummer werden in der Auktionsendemail nicht mehr
mitgeteilt! Warum dies abgeändert wurde, bleibt vollkommen unklar. Der
Beweiswert der Auktionsendemail wird hierdurch erheblich entwertet. eBay geht
offensichtlich davon aus, dass der Käufer gar kein Interesse hat, mit wem er
eigentlich seinen Vertrag abgeschlossen hat. eBay teilt mit dem Satz
"Falls Sie die Kontaktdaten des Verkäufers noch benötigen ....." mit, wie
die Kontaktdaten doch noch in Erfahrung gebracht werden können. Die Formulierung
verdeutlicht, dass eBay die Relevanz der Abänderung der Auktionsendemail
offensichtlich gar nicht klar ist. Die Kontaktdaten des Verkäufers sind quasi
die wichtigste Information für den Käufer, so dass die Formulierung "Falls Sie
die Kontaktdaten des Verkäufers doch noch benötigen...." vollkommen
unverständlich ist.
Ein
entsprechender Hinweis, wie der
Käufer die Kontaktdaten erfährt, gibt es nach unserer Kenntnis in der aktuellen
Fassung der Auktionsendemail nicht!
Wie kommt der Käufer an den Namen des
Verkäufers?
Der
Weg, doch noch an die Kontaktdaten heranzukommen ist relativ umständlich:
Auf
der Startseite von www.ebay.de ist auf "erweiterte
Suche" zu klicken, dort unter "Mitglieder" der Link "Kundeninformation
suchen" anzuwählen. Dort muss dann, wie Versuche ergeben haben,
Verkäufername und Artikelnummer eingegeben werden. Der Käufer erhält dann
eine Email mit den Kontaktinformationen des Handelspartners. Des Weiteren erhält
der Verkäufer eine Kopie dieser Mail, so dass der Verkäufer genau weiß, ob seine
Kontaktdaten bekannt sind oder nicht. Die mitgeteilten Kontaktdaten des
Verkäufers enthalten keine
Email-Adresse. Dies ist umso unverständlicher, als dass dies gerade bei
Privatverkäufen das adäquate Mittel ist, um mit dem Verkäufer Kontakt
aufzunehmen, um dann Einzelheiten der Transaktion zu klären.
Wer
diese wenigen Kontaktdaten nicht unverzüglich nach Transaktionsende abfragt und
dokumentiert schaut ohnehin in die Röhre, da ältere Transaktionen nicht mehr
abgefragt werden können. Aus unserer Praxis wissen wir, dass es durchaus erst
nach mehreren Monaten Schwierigkeiten gibt, die zu einem Rechtsstreit führen
können. In diesem Fall hat nach der aktuellen Gestaltung von eBay der Verkäufer
zumindestens über die Standard-eBay-Funktionen keine Chance mehr, an die Daten
seines Transaktionspartners heranzukommen.
Ebay verstösst gegen Leistungspflichten aus den eigenen AGB
Die
neue Art der Benachrichtigung verstößt zudem auch gegen die
AGB von eBay. Es heisst in § 9 Nr.2 der AGB von eBay:“ Kommt es auf der eBay-Website zu einem
Vertragsschluss zwischen Mitgliedern, teilt eBay den Vertragspartnern die zur
wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.“ „Mitteilen“ ist
zwanglos so zu verstehen, dass Ebay aktiv und von sich aus am Ende einer
Transaktion die Daten dem jeweils anderen Handelspartner zusendet. Dies
geschieht zur Zeit nicht. „Erforderliche Daten“ sind bei einem Kauf im Internet
selbstverständlich auch die Emailadresse, da diese dem Medium Internet
entspricht. Die Emailadresse wird dem Käufer jedenfalls nicht mitgeteilt. Ebay
erfüllt somit z. Z. seine in den AGB zugesagten Leistungen nicht. Nach unserer
Auffassung sind Schadenersatzansprüche gegenüber eBay durchaus denkbar.
Interessant
ist in diesem Zusammenhang auch eine Aussage von
eBay mit der Überschrift "Allgemeine Pflichten":
Die
Handelspartner werden per E-Mail über den abgeschlossenen Kaufvertrag informiert
und setzen sich daraufhin grundsätzlich per E-Mail miteinander
in Kontakt, um den Vertrag abzuwickeln.
Ein
Kommentar erübrigt sich an dieser Stelle.
Folgen nicht absehbar
Nach
unserem Eindruck führt eBay durch diese Änderung eine äußerst kritische
Operation quasi am Herzen des Auktionshauses aus, das seinen Erfolg ausmacht,
nämlich die Durchsetzung von Kaufverträgen. Diese Änderung widerspricht im
Übrigen der aktuellen Kampagne von eBay "4x sicher" zum sicheren Handel auf dem
Marktplatz eBay unter der Überschrift "Sicherheit genießt hohen Stellenwert bei
eBay" wird auf eBay-Sicherheitsangebote, wie Treuhandservice, Bewertungssystem,
Toolbar und PayPal-Käuferschutz hingewiesen. Der Chief Marketing Officer Harald
Eisenächer von eBay wird mit den Worten zitiert "Die
Tatsache, dass wir dieses Thema in den Mittelpunkt einer umfassenden Kampagne
stellen, zeigt einmal mehr den hohen Stellenwert, den wir dem sicheren Handeln
im Netz beimessen".
Offensichtlich hat sich eBay jedoch verzettelt, da dem
Käufer die aller wichtigste Information, nämlich die Identität des Verkäufer
erheblich erschwert wird. Bei den Ebay-Mitgliedern kommt dieser "Datenschutz"
ebenfalls nicht
gut an. Zitat aus dem eBay-Forum: "Solange eine Kaufbenachrichtigung ohne Adresse des
VK kommt, kaufe ich hier nichts mehr, basta." Warum ferner zukünftig
keine Email-Adresse mehr mitgeteilt wird, bleibt ein Geheimnis von eBay.
Da
nach unserer Recherche dem Verkäufer die Email-Adresse des Käufers mitgeteilt
wird, ist er durchaus nicht abwegige Fall denkbar, dass der Käufer Emails mit
Zahlungsaufforderung für die Auktion erhält, er jedoch, wenn er den
umständlichen Weg zur Verkäuferidentifizierung nicht geht, nicht nachvollziehen
kann, von wem diese eigentlich stammen. Somit wird einem möglichen Betrug Tür
und Tor geöffnet, da wir davon ausgehen, dass gerade viele private eBay-Käufer
mit der neuen Gestaltung der Auktionsendemail überfordert sein werden. Insofern
erscheint § 8 Abs. 2 der
eBay-AGB schon fast zynisch:"Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich,
auf der eBay-Website einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen, die sie
zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung u.s.w. benötigen, auf einem von eBay
unabhängigem Speichermedium zu archivieren."
Wer
nicht weiß wie dies geht oder die Frist verpasst, schaut in die Röhre.
Bei
allen zusätzlichen Sicherheitsangeboten, die eBay für seine Käufer anbietet, hat
man leider übersehen, die ganz wesentlichen Gesichtspunkte, quasi das wichtigste
eines Kaufvertrages, nämlich die Identität des Transaktionspartners als
Information zur Verfügung zu stellen.
Es
bleibt zu hoffen, dass eBay diese Änderung alsbald wieder rückgängig macht.
Nachtrag 08.11.2007 : eBay soll die Mails wieder in die
Ursprungsversion abgeändert haben, so dass diese wieder die Verkäuferdaten und
die Emailadresse enthalten. Eine Bestätigung von eBay liegt uns noch nicht
vor.
Ebay informiert Mitglieder, die sich beschwert haben mit
folgender Standartantwort:
Wir
wissen, dass viele Mitglieder Ihre Kaeufe mithilfe dieser Benachrichtigungen
abwickeln und deshalb grossen Wert darauf legen, dass auch die Kontaktdaten
ihres Verkaeufers in der E-Mail aufgefuehrt werden. Insbesondere wenn es zu
einem spaeteren Zeitpunkt eine Rueckfrage zu dem Kauf gibt, sind diese
Informationen sehr nuetzlich.
Da wir Sie als Kaeufer sehr schaetzen und Ihre Kritik ernstnehmen, haben
wir beschlossen, die Aenderung noch einmal gruendlich zu ueberpruefen. Wir
arbeiten bereits mit Hochdruck daran, die Benachrichtigungen zu verbessern und
werden sicherlich schon bald eine Loesung finden, die Ihren berechtigten
Einwaenden gerecht wird.
Warum koennen wir die Aenderungen nicht einfach sofort zuruecknehmen?
Auf eBay werden millionenfach Artikel verkauft und fuer jede dieser
Transaktionen werden Benachrichtigungen an unsere Mitglieder gesendet. Bitte
haben Sie Verstaendnis dafuer, dass deshalb jede Aenderung oder auch nur die
Ruecknahme einer Aenderung einen erheblichen Programmieraufwand darstellt, der
eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.
Wie koennen Sie im Augenblick trotzdem die Kontaktdaten Ihres Verkaeufers
erhalten?
......
Eine Anmerkung sei gestattet: Ebaymitgleider legen nicht nur einen großen
Wert auf die Kontaktdaten, sie haben nach § 9 Nr. 2 der Ebay-AGB sogar einen
Anspruch darauf. Das diese Informationen "sehr nützlich" sind, ist doch ein
wenig untertrieben...
An den Nachrichten in der alten Fassung gab es nichts zu beanstanden. Eine
Verbesserung ist einfach - einfach wieder wie früher.
Nachtrag 13.11.2007
Ebay scheint das Problem immer noch nicht im Griff zu haben. Manchmal gehts,
manchnmal nicht, wie Axel Gronen bei wortfilter.de berichtet.
Nachtrag 14.11.2007
Laut einer Aussage von eBay uns gegenüber wird bei eBay mit Hochdruck an
einer Änderung der Benachrichtigungsmail gearbeitet und mit einer Änderung zum
Ende des Monats gerechnet.
Nachtrag 21.11.2007
Nichts genaues weiss man nicht. Aus einer Quelle haben wir aktuell erfahren,
dass auch weiterhin der Käufer keine Emailadresse erfahren soll und die
Auktionsnummer nicht erwähnt wird.
Nachtrag 30.11.2007
Es bleibt dabei: Käufern wird keine Mailadresse
mitgeteilt. Wortfilter
zeigt jedoch eine Möglichkeit auf, wie Käufer an die Emailadresse des Käufers kommen können.
Nachtrag 20.12.2007
Jetzt fehlt in der Mail Strasse und Hausnummer des Verkäufers, wie wortfilter berichtet -
"Datenschutz" der besonderen Art
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
Stand:
20.12.2007
Bild:
ebay.de
|