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Darstellung der Widerrufsbelehrung ohne Zeilenumbrüche ist wettbewerbswidrig

irrvideo-sx1h_DSkojk Nach einem  Urteil des Landgericht Ellwangen (LG Ellwangen, Urteil vom 07.04.2015. Az.: 10 O 22/15) ist die Darstellung der Widerrufsbelehrung in einem Online-Auftritt (bspw. eBay oder Internetshop) ohne Zeilenumbrüche wettbewerbswidrig. Es geht um die Darstellung der Widerrufsbelehrung quasi im Fließtext. In diesem Fall wird die Belehrung quasi in einem Block dargestellt und ist zugegebenermaßen schwer lesbar, wie das folgende Beispiel zeigt:

WiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, ….mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des WiderrufsWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung

Die Entscheidungsgründe des Urteils des Landgerichts Ellwangen sind uns nicht bekannt. Jedenfalls nimmt Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB darauf Bezug, dass Informationspflichten über das Widerrufsrecht dadurch erfüllt werden, dass das Muster der Widerrufsbelehrung verwendet wird. Das Muster enthält zugegebenermaßen Zeilenumbrüche mit der Folge, dass der Text transparent lesbar ist. Ob diese Rechtsprechung Schule machen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Es empfiehlt sich jedenfalls die Zeilenumbrüche mit aufzunehmen, so dass die Widerrufsbelehrung ansatzweise so aussieht, wie der Gesetzgeber im Muster vorgesehen hat.

Stand: 03.06.2015

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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