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Clever: Wenn der Wettbewerber wirbt mit “Du willst günstigere Preise als bei …?” -einfach den Preis senken

Vergleichende Werbung ist eigentlich kein Problem, außer sie ist inhaltlich falsch. Dies musste auch der Discounter Netto erfahren, der mit “Du willst günstigere Preise als bei Globus? Dann geh doch zu Netto!.” geworben hatte.

Am Anfangszeitpunkt der Werbung war es tatsächlich zutreffend, da die Preise bei Netto niedriger waren. Der Wettbewerber Globus reagierte jedoch clever und unterbot während des Aktionszeitraums die Netto-Preise. Dies führte dazu, dass die Werbeaussage irreführend war, so das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg, Urteil vom 16.10.2018, Az.: 3 U 761/18). Eine derartige Werbung wird auch dann wettbewerbswidrig, wenn sie anfänglich eigentlich stimmte, während des Geltungszeitraums dann jedoch nicht mehr. Aus diesem Grund ist eine derartige Werbung wettbewerbsrechtlich gesehen gefährlich. Der Wettbewerber, mit dem die Preise verglichen werden, kann einfach nachziehen und Preise unterbieten, so dass zu diesem Zeitpunkt die Werbung, die ursprünglich zulässig war, dann plötzlich wettbewerbswidrig wird.

Ohnehin ist eine Werbung, die ganz grundsätzlich mit “günstiger als ein bestimmter Wettbewerber” wirbt, gefährlich. Die ursprüngliche Aussage kann schnell falsch sein.

Stand: 02.01.2019

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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