Verbot-plastiktueten-internethandel

Plastiktüten werden ab 2022 verboten: Ist der Internethandel betroffen?

Zum 1.1.2022 ändert sich das Verpackungsgesetz. Gemäß § 5 Abs. 2 Verpackungsgesetz werden Kunststofftragetaschen (Plastiktüten) ab dem 01.01.2022 verboten. Die neue Regelung lautet wie folgt:

„Letztvertreibern ist ab dem 1. Januar 2022 das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen, mit oder ohne Tragegriff, mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden, verboten. Satz 1 gilt nicht für Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, sofern diese die übrigen Voraussetzungen nach Artikel 3 Nummer 1d der Richtlinie 94/62/EG erfüllen.“

Die Regelung zielt in erster Linie auf den stationären Handel. Betroffen sind Letztvertreiber. Letztvertreiber sind diejenigen, die die Ware an Verbraucher abgegeben.

Auswirkungen auf den Internethandel sehen wir nicht. Im Gesetz ist die Rede von „Kunststofftragetaschen, mit oder ohne Tragegriff“. Es geht somit um Tüten, die zum Tragen gedacht sind. Es geht nicht um Verpackungsmaterial im Internethandel. Eine Ausnahme wäre theoretisch denkbar, wenn der Internethändler seine Ware in eine Plastiktüte, die zum Tragen gedacht ist, verpackt. Dies dürfte in der Praxis jedoch nicht der Fall sein.

Stand: 04.12.2020

Rechtsanwalt Johannes Richard