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Wann kommt das neue UWG?

 

Die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) war eigentlich in trockenen Tüchern. Was sich durch das neue UWG alles ändern wird, finden Sie in unserem Beitrag zur UWG-Reform auf dieser Seite.

Am 11.06.2004 hat der Bundesrat beschlossen, gegen das am 01.04.2004 bereits vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG einzulegen. Dem vorausgegangen war ein Antrag des Freistaates Bayern vom 09.06.2004. Wesentlich sind zwei Punkte, nämlich einmal das Telefonmarketing. Nach Ansicht Bayerns soll die Werbung mittels Telefonanrufen nicht nur im vorherigen Einverständnis mit dem Empfänger sondern auch dann zulässig sein, wenn der Verbraucher vor dem Telefonat oder in dessen Verlauf nicht kundgetan hat, dass er nicht angerufen werden möchte. Verbraucherschutz wird sicherlich anders buchstabiert. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass es gut geschulte Telefonverkäufer dem Anrufer schwer machen, ihn überhaupt wieder loszuwerden. Sogenannten Cold-Calls würde somit Tür und Tor geöffnet werden.

Kritisiert wird auch die Gewinnabschöpfung, eine Norm, die von Praktikern ohnehin hinsichtlich ihrer Relevanz umschritten ist.

Über den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens werden wird Sie an dieser Stelle informieren.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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