Links Urteil 4

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Leitsatz:

 

Die Übernahme von Anzeigen einer fremden Internetdomain auf die eigene Seite ist wettbewerbswidrig, wenn nicht gekennzeichnet wird, dass diese Anzeigen von einem Konkurrenten sondern von dem Seiteninhaber stammen.

OLG Celle, NJW-COR 99, 366 f.

Ein Online-Anbieter hatte auf seiner Homepage das Angebot eines fremden Anbieters als eigenes dargestellt. Es wurde somit der Eindruck erweckt, als würde es sich um ein eigenes Homepageverzeichnis des Anbieters handeln. Nach Ansicht des Gerichtes liegt hier eine unmittelbare Leistungsübernahme vor, die einen unlauteren Wettbewerb darstellt. Der Anbieter macht sich das Arbeitsergebnis eines anderen Anbieters zu nutze, um unter Ersparnis eigener Kosten und Aufwendung eigener Leistungen ein Angebot auf den Markt zu bringen. Dem Benutzer werde suggeriert, dass der Anbieter aufgrund eigener Leistung in der Lage sei, ein solches umfassendes Angebot zu unterbreiten und jeweils geschäftliche Kontakte zu allen von ihm in seinem Informationsdienst aufgeführten Unternehmen unterhält. Er erhöhe damit sein eigenes Prestige.

Das Urteil des OLG Celle ist insofern bei Anbietern von neuen gewerblichen Internetangeboten von Bedeutung. Hier stellt sich leicht die Versuchung dar, fremde Angebote von anderen Anbietern als seine eigenen darzustellen, um die Seiten zu füllen. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist hiervon unbedingt abzuraten.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

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