Domainrecht Urteil 8

Domain

 

Leitsatz:

 

Berühmte Marken dürfen von Dritten nur dann als Domainnamen verwendet werden, wenn diese Marken lokalisiert werden und durch den Hinweis auf das Fehlen einer Verbindung zum Markenrechtsinhaber eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise ausgeschlossen wird.

LG München, Urteil v. 16.11.2000, Az. 17 HK O 17624/00, CuR 2001, 416 f.

Die Antragstellerin ist Inhaber der Automarke BMW. Der Antragsgegner, der gebrauchte Kfz sowie Tuningteile vertreibt, hatte bei einer Vergabestelle 27 Domains registriert, mit denen Namensbestandteile BMW angemeldet wurde. Bis auf eine Marke mit dem Zusatz Hamburg enthielten die Domain-Namen keinen lokalen Zusatz. Nach Ansicht des Gerichtes erweckt dies bei einem erheblichen Teil der Verbraucher den Eindruck, dass entweder Markensrechtsinhaber selbst oder eine Tochterfirma über diese Domains zu erreichen ist oder zumindest dauernde vertragliche Beziehungen mit dem Markenrechtsinhaber hat. Dies gelte bspw. insbesondere für die Domains mit dem Bestandteil “Werkstatt”, bei denen es nahe liegt, dass die von der Markenrechtsinhaberin für ihre Vertragswerkstätten gehalten wird. Dies könne nur dadurch verhindert werden, dass auf der Seite darauf hingewiesen wird, dass keine dauernden vertraglichen Beziehungen zwischen dem Domaininhaber und der Markenrechtsinhaberin bestehen. Zudem dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, als ob der Domain-Inhaber überregional, wenn nicht weltweit, tätig sei.

Die Registrierung von Domain-Namen, die zumindest Markenteile im Namen enthalten, ist immer problematisch. In der Regel ist für den Domain-Inhaber der Ärger vorprogrammiert. Aus anwaltlicher Sicht können wir nicht einmal dazu raten, bei bekannten Namen eine Domain-Adresse zu registrieren, die durch einen lokalen Zusatz, wie z.B. die Nennung einer Stadt im Namen auf einen regionalen Bezug aufmerksam macht. Selbst bei Fanclubs von Pkw-Herstellern ist bekannt, dass diese sehr rigoros gegen derartige Seiten vorgehen.

Tipp:

Bei der Domain-Registrierung weder Markennamen noch Teile von Markennamen verwenden!

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/39af28c3f88b45a2b996c5a20089f249