Urteile-wettbewerbsrecht
Urteile zum Thema Wettbewerbsrecht im Onlinebereich
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Leitsatz
Die Angabe einer voraussichtlichen Versandzeit ist wettbewerbswidrig.
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen (OLG Bremen Urteil vom 05.10.2012, Az. 2 U 49/12)
- Leitsatz
Die Meldung eines Wettbewerbsverstoßes an die Wettbewerbszentrale durch einen Verbraucher führt nach einer danach erfolgenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nicht zu einer Schadenersatzpflicht des Verbrauchers.
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Leitsatz
Amazon verstößt auch dann gegen die Buchpreisbindung, wenn Informationen aus Katalogen übernommen werden. Auch bei einer großen Anzahl von angebotenen Büchern ist eine Eigenkontrolle, selbst wenn sie nur mit einem enormen Aufwand möglich ist, durch Amazon hinzunehmen.
Landgericht Hamburg Urteil vom 19.01.2010, AZ.: 312 O 258/09
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Leitsatz
Die unberechtigte Meldung von Markenrechtsverletzungen bei Amazon ist wettbewerbswidrig. Dies gilt umso mehr, wenn durch die Meldungen feste Verkaufpreise durchgesetzt werden sollen.
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Leitsätze (amtlich)
BGH Epson Tinte
a) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführendeAngaben enthält, ist wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich
informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der der Werbung
die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt. Die
besonderen Umstände der Werbung im Internet wie insbesondere der Umstand,
daß der interessierte Internet-Nutzer die benötigten Informationen
selbst nachfragen muß, sind bei der Bestimmung des Grades der Aufmerksamkeit
zu berücksichtigen.
b) Ob mehrere Angaben auf verschiedenen Seiten eines Internet-Auftritts eines
werbenden Unternehmens von den angesprochenen Verkehrskreisen
als für den maßgeblichen Gesamteindruck der Werbung zusammengehörig
aufgefaßt werden, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004 – I ZR 222/02 – OLG Düsseldorf
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Leitsatz
Der Admin-c einer Internetseite haftet für Wettwerbsverstöße des Domaininhabers als Mitstörer. Dies gilt auch für die Kosten der Abmahnung.
AG Bonn, Urteil vom 24.08.2004, AZ 4 C 252/04
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Leitsätze
1. Die Angaben zu Umsatzsteuer und Versandkosten nach § 1 Abs.2 PAngV müssen sich bei der Bewerbung von Angeboten im Internetversandhandel entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den beworbenen Artikeln befinden oder es muss mit einem Link darauf hingewiesen werden.
2. Es ist nicht ausreichend, diese Informationen am oberen Bildschirmrand von Unterseiten wie “Service” oder “AGB” unterzubringen. Auch eine Informationen während des Bestellvorganges ist nicht ausreichend.
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12.08.2004, Az: 5 U 187/03
- Unberechtigter Ausschluss von Widerrufsrechten ist wettbewerbswidrig (Landgericht Memmingen)
- Fehlende Anbieterkennzeichnung bei ebay, Verwendung fremder Bilder sowie vergleichende Werbung ist wettbewerbswidrig (LG Bremen vom 27.04.2004).
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