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Unanständige EU-Marken: Was in der einen Sprache funktioniert kann in einer anderen Schweinkram sein

In einer Sprache funktioniert ein Markenname, in einer anderen kann der Begriff unanständiges bedeuten. Dies spielt insbesondere bei Gemeinschaftsmarken eine Rolle, nämlich dann, wenn das Kennzeichen in einer anderen Sprache eher unanständig ist.

Beliebt, gerade bei Fernsehern und Handys sind gekrümmte Geräte auf Englisch “curve” bzw. “curved” für Kurve. Während die Deutschen und die Engländer einen curved-Fernseher cool finden, sehen die Rumänen dies mutmaßlich anders, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 26.09.2014, Az.: T-266/13) entschieden hatte. Das harmlose Wort “curve” für Kurve bedeutet nämlich im rumänischen so viel wie “Prostituierte”.

Gemäß Artikel 7 Abs. 1 GMV ist die Eintragung von Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, nicht zulässig. Diese Verordnung findet auch Anwendung, wenn das Eintragungshindernis nur in einem Teil der Europäischen Union vorliegt, d.h. wenn in einem der vielen EU-Sprachen der Begriff gegen die guten Sitten verstößt. Hierbei kann es durchaus eine Rolle spielen, was der Begriff umgangssprachlich bedeutet oder auch der “vulgären Sprachebene”. In diesem Zusammenhang kommt es nach Ansicht des EuGH nicht darauf an, dass der Begriff der Prostituierten in Deutschland als nicht mehr besonders obszön gilt.

Bei der Anmeldung einer europäischen Marke beim HABM sollte somit immer darauf geachtet werden, was dieser Begriff in den anderen EU-Sprachen bedeutet. Die EU hat immerhin 24 Amtssprachen.

Die Liste der peinlichen internationalen Marken ist lang

Auch große Hersteller haben in der Vergangenheit bei der Benennung Ihrer Produkte nicht selten danebengegriffen. Der Geländewagen Nissan Pajero steht im spanisch-sprachigen Bereich höflich umgangssprachlich für Selbstbefriedigung, der Name der Kaffee-Kette Tchibo bedeutet auf Japanisch “Tod”. Der allgemeine Begriff “nova” für “neu” bedeutet im Spanischen so etwas wie “geht nicht”. Ford Pintu hatte es nicht besser gemacht. Dies steht in Brasilien für das eher kleine männliche Gemächte. UNO ist im Finnischen nicht so gelungen, bedeutet es dort doch “Trottel”. Im Deutschen könnte die Seife “Dove” auch schlichtweg “doof” sein. Es mag sein, dass der Nissan Serena ein Frauenauto ist, eine Damenbinde heißt jedenfalls genauso. Der Rolls Royce Silvermist sollte eigentlich der Silbernebel sein, klingt im Deutschen jedoch anders. Das Waschpulver  “Persil” hätte im Französischen etwas mit Petersilie zu tun, “Nescafe” bedeutet im Portugiesischen “kein Kaffee”.  Coca Cola soll im Chinesischen so viel wie “beiß in die Kaulquappe” bedeuten.

Bei einer internationalen Marke ist es natürlich ungleich schwieriger, eine Vielzahl von Sprachen und Umfangsformen zu berücksichtigen. Im Europäischen Bereich bei nur 24 Amtssprache ist dies durchaus einfacher. Auch hier sollte jedoch die Umgangssprache beachtet werden.

Vorher gründlich recherchieren

Ist eine Marke erst einmal eingeführt und stellt sich dann heraus, dass sie zwar eintragungsfähig ist, in einigen EU-Ländern, auf die der Markt dann erweitert werden soll, jedoch nur peinlich klingt, ist nicht viel gewonnen. Wir empfehlen daher, sich frühzeitig mit der internationalen Bedeutung des Markenkennzeichens, das Sie schützen möchten, zu beschäftigen.

Stand: 06.01.2015

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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