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Umweltbundesamt leitet vermehrt Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen Mengemitteilungspflichten ein

Das Umweltbundesamt ist unter anderem auch für Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Elektrogesetz (ElektroG) zuständig.

Wir haben in der Vergangenheit mehrfach Mandanten vertreten, gegen die das Umweltbundesamt ein Bußgeldverfahren, bspw. wegen einer fehlenden Herstelleranmeldung bei der Stiftung EAR, eingeleitet hatte.

Aktuell, und das ist neu, verschickt das Umweltbundesamt vermehrt Anhörungsbögen im Rahmen einer “Anhörung als Nebenbeteiligte wegen Verstoß gegen die Mengenmitteilungspflichten”.

Hintergrund ist, dass für die entsprechenden bei der Stiftung EAR hinterlegten Gerätearten die erforderliche Mengenmeldung nicht vorgenommen wurde.

Hintergrund sind die Mitteilungspflichten der Hersteller gemäß § 27 ElektroG. Gemäß § 27 Abs. 2 ElektroG müssen die Mitteilung bis zum 15. des Folgemonates erfolgen.

Eine unterlassende Mengenmitteilung auch nur eines Monates kann ein Bußgeldverfahren zur Folge haben. Das Bußgeld kann bis zu 10.000,00 Euro betragen.

Was tun?

Üblicherweise gibt es bei einer verspäteten oder nicht abgegebenen Mengemitteilung eine Erinnerung der Stiftung EAR. Offensichtlich scheint diese jedoch nicht immer zu erfolgen.

Grundsätzlich steht es dem Beschuldigten in einem Bußgeldverfahren frei, sich zur Beschuldigung zu äußern oder zur Sache auszusagen. In der Regel gibt das Umweltbundesamt eine Frist von zwei Wochen, in der eine Rückäußerung möglich ist.

Wir als Rechtanwälte haben die Möglichkeit, eine Akteneinsicht des Vorganges beim Umweltbundesamt zu beantragen. Es gehört zu den elementaren Rechten eines Beschuldigten, dass er sich zum einen einen Rechtsanwalt nehmen kann und zum anderen über eine Akteneinsicht den Kenntnisstand der Behörde erfährt.

Darauf abgestimmt kann dann eine anwaltliche Einlassung im Bußgeldverfahren erfolgen.

Wir vertreten Sie in einem Bußgeldverfahren gegenüber dem Umweltbundesamt.

Rufen Sie uns einfach an.

Strand: 10.05.2017

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

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