amtliche Muster Widerrufs- und Rückgaberecht
Endlich amtliche Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrung
Durch Bundesgesetzblatt Nr. 55 Seite 3003 f. (BGBl) hat der Gesetzgeber die BGB-Infoverordnung modifiziert. In dem neuen § 14 sind nunmehr Anlagen zur Widerrufs- und Rückgabebelehrung beigefügt. Bei Verwendung dieses Musters ist der Belehrung über das Widerrufsrecht gem. § 355 Abs. 2 und den ergänzenden Vorschriften des BGB genügt, wenn das Muster in Textform verwandt wird. Ebenfalls beigefügt ist ein Muster über die Belehrung des Rückgaberechtes. Verwendet der Unternehmer gem. § 14 Abs. 3 BGB-InfoV die Muster, darf er in Format oder Schriftgröße vom Muster abweichen und Zusätze, wie die Firma oder ein Kennzeichen des Unternehmens anbringen. Belehrt der Unternehmer ohne Verwendung der Muster über sein Widerrufs- und Rückgaberecht muss er in der Belehrung seine ladungsfähige Anschrift angeben.
Zur Form:
Wie dem Muster zu entnehmen ist, ist die Widerrufsbelehrung von einem Rahmen umgeben. Dieses Gestaltungsmerkmal sollte auch in der dem Muster nachgestalteten Widerrufsbelehrung verwendet werden. Die Worte “Widerrufsbelehrung”, “Widerrufsrecht”, “Widerrufsfolgen”, “besondere Hinweise” und “finanzierte Geschäfte” sind fett geschrieben und sollten in entsprechender Formatierung in das Muster übernommen werden.
Der Gesetzgeber räumt dem Unternehmer nunmehr auch die Möglichkeit ein, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht über ein Internetformular ausüben kann, wenn gesichert ist, dass der Verbraucher eine Bestätigung erhält. In das Muster der Widerrufsbelehrung hat der Gesetzgeber ferner die Vereinbarung mit aufgenommen, dass bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 Euro beträgt, der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Die Tragung der Rücksendekosten durch den Verbraucher bis zu diesem Bestellwert muss mit dem Verbraucher vereinbart werden, was oftmals nicht geschieht. Die Formulierung der Widerrufserklärung ist somit außerordentlich unternehmerfreundlich, da diese nicht selbstverständliche Vereinbarung mitenthalten ist.
Die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung können Sie hier einsehen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard
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