shitstorm-beratung-rechtsanwalt

Ihr Unternehmen im Shitstorm: In diesem Fall halten wir es für besser, nicht mit einem Rechtsanwalt zu reagieren – wie wir Ihnen dennoch helfen können

Die Überschrift mag Sie erstaunen, es gibt jedoch Fälle, in denen es sinnvoll ist, dass wir als Rechtsanwälte Sie nicht nach außen hin vertreten. Dies liegt nicht daran, dass wir dies nicht können oder wollen. Vielmehr wäre eine anwaltliche Vertretung für unsere Mandanten schlichtweg nicht sinnvoll und auch nicht zielführend.

Was meinen wir damit genau?

Wir sprechen von Kommunikation, um es genauer zu sagen Krisenkommunikation. Wir von Internetrecht-Rostock.de beschäftigen uns schon seit vielen Jahren mit dem Thema Kommunikation. Viele Konflikte lassen sich durch eine vernünftige Kommunikation lösen, zumindest jedoch entschärfen. Regelmäßig beraten wir zudem Mandanten bei der Krisenkommunikation.

Es gibt Fälle, in denen es schlichtweg nicht hilfreich ist, mit allen juristischen Mitteln, vertreten durch einen Rechtsanwalt oder eine darauf spezialisierte Kanzlei zu versuchen, ein Problem zu lösen.

Wir sprechen vom Shitstorm

Ein Shitstorm ist der Angstgegner für Unternehmen. Es handelt sich hierbei von der Definition her um “das lawinenartige Auftreten negativer Kritik gegen eine Person oder ein Unternehmen im Rahmen von sozialen Netzwerken, Blogs oder Kommentarfunktionen von Internetseiten.”

Wenn es zu einem veritablen Shitstorm kommt, stellt sich die Frage, wie Sie als Unternehmen darauf reagieren sollten.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, darauf zu reagieren, je nachdem, um was es geht.

Was Sie nicht tun sollten

Es gibt jedoch zwei Handlungsalternativen, die sich in der Vergangenheit als nachteilig herausgestellt haben. Der Shitstorm wurde damit noch weiter angefeuert:

Aussitzen

Wegducken und Aussitzen ist häufig keine Alternative. Es kommt in diesem Zusammenhang im Übrigen nicht darauf an, ob der Shitstorm berechtigt ist oder nicht. Sie als betroffenes Unternehmen dürfen niemals vergessen: Sie als  Unternehmen werden letztlich daran gemessen, wie Sie mit der Kritik umgehen. Der Kritikpunkt selbst ist nicht ganz unwichtig, jedoch eigentlich zweitrangig.

Nicht mit der anwaltlichen Keule vorgehen

Gerade in Fällen, in denen die Vorwürfe haltlos oder beleidigend sind, ist der erste Gedanke, mit rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen. Eine Abmahnung ist schnell ausgesprochen, eine Untersagungsverfügung vor Gericht schnell erwirkt.

Was nützt all dies in den Zeiten des Internet?

Gar nichts.

Wenn bspw. eine Aussage oder ein Video erst einmal in der Welt ist, wird es häufig so schnell geteilt, abgespeichert und neu hochgeladen, dass ein Vorgehen mit juristischen Mitteln in der Regel vollkommen sinnfrei ist.

Vielmehr passiert Folgendes:

Immer vor dem Grundsatz, dass es letztlich darum geht, smart zu reagieren, verdeutlicht eine juristische Reaktion, d. h. die Aussprache von Abmahnungen oder die Beantragung von einstweiligen Verfügungen, genau das Gegenteil. Die ungeschickte Reaktion des betroffenen Unternehmens facht den Shitstorm in diesen Fällen oftmals weiter an. Häufig werden Abmahnschreiben oder einstweilige Verfügungen von den Betroffenen veröffentlicht, was wiederrum weitere verärgerte Reaktionen der Netzgemeinde zur Folge hat. Das betroffene Unternehmen sieht sich in diesem Fall mit zwei Vorwürfen konfrontiert: Nämlich zum einen die ursprüngliche Ursache des Shitstorms, zum anderen die ungeschickte Reaktion durch die Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen (so berechtigt sie auch juristisch gesehen sein mögen). Die Außenwirkung ist fatal. Das Unternehmen steht als verstockt und uneinsichtig dar.

Reine Theorie? Mitnichten.

Schulbuchbeispiel ist eine Aktion der Umweltorganisation Greenpeace aus dem Jahr 2010. Greenpeace hatte ein Video veröffentlicht, das auf die umweltzerstörenden Aspekte von Palmöl bei der Produktion eines Schokoriegels hinwies. Nestlé machte alles falsch, was man falsch machen kann. Der Konzern ließ den Spot bei YouTube entfernen und reagierte mit verstockten Pressemitteilungen. Eine Fanseite wurde durch Nestlé abgeschaltet mit der Begründung, dass Nestlé sich entschieden habe, nicht mehr zu intervenieren und erst wieder dann einsteige, wenn eine vernünftiger und rationaler Dialog erneut möglich sei. Nicht nur ein kommunikatives Armutszeugnis, vielmehr hatte sich das betroffene Unternehmen auch das Heft aus der Hand nehmen lassen.

Im Ergebnis geht es um Schadensbegrenzung. Dem Unternehmen wird es kaum möglich sein, als moralischer Sieger aus einem derartigen Konflikt hervorzugehen.

Es versteht sich an dieser Stelle von selbst, dass eine im Internet veröffentlichte anwaltliche Abmahnung, mit der ein Unternehmen auf einen Shitstorm reagieren will oder noch schlimmer, eine einstweilige Verfügung, nicht das Mittel ist, um die Gemüter zu beruhigen.

Aus diesem Grund handelt es sich um einen der Fälle, in denen sich eine offene anwaltliche Vertretung nicht anbietet, da sie im Sinne unserer Mandanten nicht zielführend ist.

Wie wir Sie dennoch unterstützen können

Nicht immer treten wir für unsere Mandanten nach außen auf. Wichtig ist für uns ausschließlich, welche Ziele unser Mandant gern erreichen will. In den Fällen, in denen eine anwaltliche Vertretung nach außen nicht sinnvoll ist, bedeutet dies noch lange nicht, dass nicht eine externe juristische Beratung sinnvoll sein kann.

Wir beraten Sie in diesen Fällen nicht nur juristisch. Auch hinsichtlich einer professionellen Krisenkommunikation begleiten wir Sie.

Als externe Berater haben wir eine andere, quasi außenstehende Sicht auf die entstandene Situation und können Sie einer hohen kommunikativen Kompetenz unterstützen.

Wir beraten auch Sie.

Stand: 24.01.2018

Es berät Sie: Rechtsanwalt Andreas Kempcke

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/7872b9bf0420455f868f5d88dd375cf2