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Böse Überraschung: Wenn eine Unterlassungserklärung oder eine einstweilige Verfügung sehr viel weitergehender ist, auf dem ersten Blick erkennbar – der kerngleiche Verstoß

Bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird eine in der Regel strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Für den Fall, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, werden die Unterlassungsansprüche häufig im Wege der einstweiligen Verfügung gerichtlich durchgesetzt.

Häufig übersehen wird, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung oder auch ein Unterlassungstenor in einem Urteil oder einer einstweiligen Verfügung sehr viel weitergehender sein kann, als dies auf dem ersten Blick den Anschein hat.

Nach der Rechtsprechung beinhaltet eine Verpflichtung zur Unterlassung (sei es aufgrund einer Unterlassungserklärung oder einer Vertragsstrafe) nicht nur das Verbot identischer Handlungen. Vielmehr ist auch alles verboten, was im „Kern“ gleich ist.

Dies ist letztlich immer eine Frage des Einzelfalles. Die Rechtsprechung (BGH, „Reichweite des Unterlassungsgebotes“) drückt es so aus:

„Dass in einem Unterlassungstitel ausgesprochene Verbot erfasst über die mit der verbotenen Form identischen Handlung hinaus auch die im Kern gleichartigen Abwandlungen, in denen das charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt.“

Dies klingt sehr abstrakt, der Bundesgerichtshof führt es in der Entscheidung „Bioäquivalenz-Werbung“ noch etwas konkreter aus:

„Voraussetzung (für einen kerngleichen Verstoß) ist jedoch, dass der Verbotstitel den maßgeblichen „Kern“ bzw. das für seinen Gehalt charakteristische zweifelsfrei erkennen lässt, da nur dann der Umfang der Rechtskraft sicher feststellbar ist und eine den Bestimmtheitsanforderungen genügende Grundlage für die Vollstreckung auch bei einer abweichenden Handlungsform vorliegt.“

Ob ein kerngleicher Verstoß vorliegt, der zu einer Vertragsstrafe oder zu einem Ordnungsgeld führen kann, ist daher häufig eine Frage des Einzelfalls. Entscheidend ist natürlich in erster Linie, wie die Unterlassungserklärung formuliert ist bzw. welchen Inhalt der Unterlassungstenor einer einstweiligen Verfügung oder eines Urteils hat. Auch die Abmahnung / Antragsschrift / Klageschrift kann bei der Auslegung der Reichweite einer Unterlassung eine Rolle spielen.

Mögliche Ausnahme: Weitreichende Unterlassungserklärung gefordert, eingeschränkte Unterlassungserklärung wird abgegeben

Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn in einer Abmahnung eine sehr weitgehende und weitreichende Unterlassungserklärung gefordert wird, der Abgemahnte jedoch nur eine eingeschränkte Unterlassungserklärung abgibt, die vom Abmahner auch akzeptiert wird. Dies kann z.B. (es kommt immer auf den Einzelfall an) der Fall sein, wenn bei einem Verstoß im Internet auf einer bestimmten Plattform eine Unterlassungserklärung gefordert wird, die keine Einschränkung auf die Plattform (wie z.B. eBay oder Amazon) enthält, jedoch dann eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, die sich z.B. ausschließlich auf eBay bezieht.

Wird eine derartige Unterlassungserklärung akzeptiert, spricht Einiges dafür, dass die Unterlassungserklärung sich hinsichtlich ihrer Reichweite auch nur auf die genannte Plattform bezieht.

Die Reichweite einer Unterlassungserklärung ist im Übrigen ein Aspekt, der, nach unserer langjährigen Beratungspraxis der Abgemahnten, häufig übersehen wird:

Wenn z.B.  ein Verstoß bei eBay abgemahnt wird (z.B. ein fehlender Grundpreis) hat der Abmahner das Recht auf eine ganz grundsätzliche Unterlassungserklärung, die sich dann auch auf andere Plattformen bezieht.

Vorsicht bei produktbezogenen Abmahnungen oder grundsätzlichen Informationspflichten

Besonders weitreichend ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bzw. zum Teil auch eine einstweilige Verfügung, wenn es sich um grundsätzliche Verstöße handelt, bei denen der Abgemahnte Gefahr läuft, aufgrund des Umfanges seiner Angebote und der Art seiner Produkte dagegen zu verstoßen. Dies kann z.B. bei grundpreispflichtigen Produkten der Fall sein oder bei ganz grundsätzlichen produktbezogenen Informationspflichten, z.B. beim Angebot von Textilien, Spielzeug, Lebensmitteln, weißer Ware, Bioziden oder anderer Produkte, bei dem bei jedem Produkt eine besondere Informationspflicht vorgeschrieben ist.

Keine Entwarnung, wenn in einer Abmahnung eine weitreichende Unterlassungserklärung gefordert, in einer Klage oder einstweiligen Verfügung jedoch die Unterlassung nur auf ein bestimmtes Produkt bezogen wird.

Gerade bei einer Abmahnung eines Abmahnvereins (zu den zugelassenen Abmahnvereinen siehe hier) ist häufig Vorsicht geboten:

Von der meist relativ günstigen Abmahnpauschale, die üblicherweise zwischen 200,00 Euro – 300,00 Euro beträgt, können die Vereine nicht leben. Daher entsteht zum Teil der Eindruck, dass ganz bewusst eine Unterlassungserklärung gefordert wird, die dem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen ermöglicht, eine Vertragsstrafe zu generieren.

Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, sondern eine Klage auf Unterlassung eingereicht oder eine einstweilige Verfügung beantragt, ist der Tenor häufig sehr viel eingeschränkter: Zum Teil geht es nicht mehr, wie in der Abmahnung z.B. bei Verstoß gegen Health Claims-Vorschriften bei Lebensmitteln ganz allgemein um Lebensmittel, sondern um ein ganz bestimmtes Produkt, welches Gegenstand der Abmahnung war.

Auch in diesem Fall kann den Abgemahnten die Kerngleichzeit zum Verhängnis werden: Auch wenn im Unterlassungstenor nur ein bestimmtes Produkt genannt ist, welches z.B. nicht mit bestimmten Werbeaussagen beworben werden darf, kann es sein, dass die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung sehr viel weitergehender ist und sich auf z.B. alle Lebensmittel bezieht.

Gleiches gilt im Übrigen auch für Werbeaussagen: Es kommt nicht darauf an, dass die Werbeaussage wortgleich übernommen wird. Vielmehr kann ein Verstoß gegen eine Untersagungsverfügung auch dann vorliegen, wenn Verbraucher eine bestimmte Aussage, die weiterverwendet wird, sinngemäß so verstehen, wie die verbotene Aussage.

Gerade bei lebensmittelbezogenen Abmahnungen, die sich auf verbotene Health Claims Aussagen beziehen, kann dies problematisch werden.

Klären Sie die Reichweite einer Unterlassungserklärung oder einer einstweiligen Verfügung.

Das Problem des Kerngleichen Verstosses

Die Frage, wie weitreichend eine geforderte Unterlassungserklärung ist oder eine einstweilige Verfügung bzw. eine Unterlassungsklage, sollte sehr sorgfältig geklärt werden.

Damit lassen sich böse und teure Überraschungen vermeiden.

Wir beraten Sie bei einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage.

Wir beraten Sie ebenfalls, wenn aufgrund einer abgegebenen Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird oder ein Ordnungsgeld bei einer einstweiligen Verfügung oder einem Unterlassungsurteil

Stand: 05.07.2022

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke