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Ab 29.02.2016 bei eBay: EAN/GTIN, ISBN, MPN oder Marke in vielen eBay-Kategorien verpflichtend
Ab dem 29.02.2016 führt eBay für viele Markenartikel mit dem Artikelzustand “neu” oder “vom Hersteller generalüberholt” die Verpflichtung zur Produktkennzeichnung ein.
Wenn ein eBay-Händler ein Angebot neu erstellt, bestimmte Angaben überarbeitet oder ein Angebot manuell wieder einstellt, müssen bestimmte Informationen angegeben werden. Unser Eindruck ist, dass eBay versucht, zum Konkurrenten Amazon aufzuschließen. Die Erstellung einer neuen Produktbeschreibung (ASIN) ist nur mit einer EAN/GTIN möglich.
Konkret heisst dazu bei eBay:
“Dies betrifft den Verkauf neuer oder vom Hersteller generalüberholter Artikel in:
- neuen Angeboten
- wiedereingestellten Angeboten
- überarbeiteten Angeboten
- “Gültig bis auf Widerruf”-Angeboten (neue sowie bereits eingestellte und sich automatisch erneuernde Angebote)”
Welche Kategorien sind betroffen?
eBay hat über Kategorien informiert, bei denen die Angaben zur Produktkennzeichnung verpflichtend sein werden. Es handelt sich um folgende Kategorien:
- Auto & Motorrad: Teile
- Baby
- Beauty & Gesundheit
- Bücher
- Business & Industrie
- Computer, Tablets & Netzwerk
- Filme & DVDs
- Foto & Camcorder
- Handys & Kommunikation
- Haushaltsgeräte
- Haustierbedarf
- Heimwerker (Werkzeug)
- Kleidung & Accessoires
- Musik
- Musikinstrumente
- PC- & Videospiele
- Spielzeug & Spiele
- Sport
- TV, Video & Audio
eBay wirbt um die Vorteile der Produktkennzeichnung mit besseren Suchmöglichkeiten und einer besseren Sichtbarkeit bei der eBay-Suche wie auch außerhalb von eBay sowie auf mobilen Geräten. Ferner scheint eBay Neuerungen wie die Einbindung von Testberichten zu planen. Produkte können zudem zielgerichtet in Marketingmaßnahmen bei eBay einbezogen werden.
Woher EAN/GTIN nehmen?
eBay selbst spricht in entsprechenden Informationen von einem “eBay-Katalog”. Wir vermuten, dass es eine eBay-Datenbank gibt, in der unter Nutzung einer EAN oder GTIN eine entsprechende Zuordnung erfolgen kann.
Details der Produktkennzeichnung
eBay selbst informiert darüber, dass die Produktkennzeichnung als Code oder Barcode verschlüsselt sich üblicherweise auf dem Etikett des Produktes oder der Verpackung befinden wird. Hierbei wird wie folgt unterschieden:
1. Marke: Markenartikel können Artikel einer Hersteller-Marke sein
2. GTIN (Global Trade Item Number) oder EAN (European Article Number) oder ISBN (International Standard Book Number)
3. MPN (Manufacturer Part Number)
Ob die neuen Vorgaben von eBay zur Folge haben, dass Händler sich – wie bspw. bei Amazon – eine eigene EAN/GTIN zulegen müssen, ist unklar.
Falls Sie als eBay-Händler eine eigene GTIN benötigen, empfehlen wir dringend, diese nicht über eBay zu erwerben, sondern ganz offiziell von GS1 Germany zu kaufen.
Die wichtigste Frage: Was ist, wenn keine eindeutige Produktkennzeichnung GTIN oder EAN etc. bekannt ist?
In diesem Fall, so eBay, kann die Option “nicht zutreffend” ausgewählt werden. Ob dies Auswirkungen auf das Artikellisting haben wird, ist unklar. “Bitte beachten Sie, dass unser System falsche Angaben erkennt. Ihr Angebot kann in der Folge gesperrt oder entfernt werden.”, so die Information von eBay.
Wie problematisch wird es wirklich?
Zunächst einmal scheint es so zu sein, dass sich die neue Verpflichtung zur Produktkennzeichnung nur auf neue Produkte bzw. generalüberholte Produkte bezieht. Gebrauchte Produkte, die oftmals keine EAN haben oder bei denen eine EAN/GTIN nicht mehr feststellbar ist, scheinen nicht betroffen zu sein.
Schaut man sich die betroffenen Kategorien an, wird deutlich, dass es sich in der Regel um Produkte von Herstellern handelt, bei denen man davon ausgehen kann, dass diese über eine EAN verfügen. Selbst hergestellte oder komplett individuelle Produkte dürften in diesen Kategorien eher selten sein. Inwieweit die Option “nicht zutreffend” hierfür eBay-Händler hilfreich sein wird, wird sich noch zeigen.
Wie ist Ihre Erfahrung?
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass einige eBay-Händler die Einführung der Produktkennzeichnung mit Sorge betrachten. Viele praktische Aspekte scheinen noch nicht ganz klar zu sein.
Was sind Ihre Erfahrungen? Wo sehen Sie Probleme?
Schreiben Sie uns einfach eine Email.
Stand:04.02.2016
Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke
https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/895dbc9e3e844e3fbd66a4f26d750c5e