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Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Google-Analytics

Beachten Sie bitte bei der Nutzung von Google-Analytics in Ihrem Internetshop folgende rechtliche, wie auch technischen Aspekte, die zum Teil mit den entsprechenden Aufsichtsbehörden abgestimmt sind.

1. Zusatz zur Datenverarbeitung akzeptieren

Sie müssen den Zusatz zur Datenverarbeitung von Google akzeptieren:

https://support.google.com/analytics/answer/3379636

2. Anonymisierung von IP-Adressen

Die deutschen Datenschutzbehörden fordern eine Anonymisierung der IP-Adressen der Nutzer Ihrer Seite.

Jedes Analytics Konto sollte die Erfassung der Daten anonymisieren. Für Google bedeutet das, dass die letzten beiden Stellen der IP Adresse ignoriert und nicht verarbeitet werden, was quasi einer Anonymisierung der IP Adresse bedeutet. Dies geschieht über eine Script-Anpassung bei alten Analytics Installationen, bei neuen Installationen ist die Option Teil des Anmeldeprozesses.

Hierzu gibt es eine Code-Erweiterung “anomymizelp”. Hierdurch werden die letzten 8 Bit der IP-Adressen gelöscht und somit anomymisiert.

Konkrete Informationen von Google finden Sie unter

https://support.google.com/analytics/answer/2763052?hl=de

  1. User ID Tracking abstellen

Neben dem bekannten Cookie Tracking existiert die weitaus genauere Methode des User ID Trackings, die u.a. auch Cross Device Tracking ermöglicht. In Deutschland ist das rechtlich sehr bedenklich. Google zieht hierfür eindeutige Nutzerinformationen zur Hilfe, die nicht auf den Geräten der Nutzer einsehbar sind (z.B. Google Account Name, Browser Historie (Chrome), Kombinationen aus Browsereinstellungen, usw…) und von Google nicht transparent gemacht werden.

Das User ID Tracking kann im Google Analytics im Bereich “Tracking-Informationen” deaktiviert werden.

  1. Speicherdauer der Daten anpassen

Die Speicherung von personenbezogenen Daten ist zeitlich begrenzbar im Bereich “Tracking-Informationen”. Die kürzeste Dauer ist hier 14 Monate.