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Mandanteninformation zur Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Stand:09.12.2024

Hier finden Sie unsere Mandanteninformation zur Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung zum 13.12.2024.

Das nachfolgende PDF-Dokument enthält neben allgemeinen Information zur Produktsicherheitsverordnung konkrete Informationen zur Umsetzung der Informationspflichten in Internetshops.

Das nachfolgende PDF hat den Stand 11.11.2024 (Version 24).

Folgende Aspekte wurden ergänzt:

  • u.a. Literaturempfehlung
  • Information zur Herstellereigenschaft für Verkäufer mit eigender Marke
  • Hinweis auf Übersetzung des Links zu den Pflichtinformationen bei Auslandsversand in Internetshops

Hier können Sie die aktuelle Fassung unserer Mandanteninformation herunterladen:

Umsetzung bei eBay

eBay vertritt die Ansicht, dass Informationen in der Artikelbeschreibung nach Produktsicherheitsverordnung gemäß Artikel 19 nicht erforderlich sind, wenn

  • das Produkt vor dem 13.12.2024 in den Verkehr gebracht wurde
  • und das Produkt der Produktsicherheitsrichtlinie entspricht.

Die Rechtslage ist ungeklärt. Wir halten diese Ansicht jedoch nicht für zutreffend.

Eine ausführliche Einschätzung zur Rechtslage finden Sie hier:

Die nachfolgenden Informationen von eBay haben den Stand 09.122024.

Aktuell sind nach unserem Eindruck die Möglichkeiten, die eBay gewerblichen Händlern zur Verfügung stellt, um die Information nach Produktsicherheitsverordnung zum 13.12.2024 in der Artikelbeschreibung zu hinterlegen wenig transparent.

Wir gehen davon aus, dass eBay die Gestaltung nicht abändern wird.

eBay hat am 22.7.2024 gewerbliche Verkäufer wie folgt informiert:

Erfüllen Sie die gesetzlichen Bestimmungen für die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit

Hallo…

in unserem letzten Verkäufer-News haben wir wichtige Details zur bevorstehenden Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) geteilt. Falls Sie es verpasst haben, die GPSR tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft und führt spezifische Informationen zur Produktsicherheit ein, die Unternehmen beim Verkauf an Käufer in der Europäischen Union (EU) und Nordirland bereitstellen müssen.

Ausführliche Informationen finden Sie im Verkäuferportal.

Sie können jetzt damit beginnen, die Verordnung zu erfüllen, indem Sie Herstellerangaben hinzufügen.
Jetzt beginnen
Fügen Sie die notwendigen rechtlichen Informationen zu Ihren Angeboten einzeln oder gebündelt hinzu. Dazu gehören der Name und die Kontaktdaten des Herstellers und, falls das Produkt nicht in der EU hergestellt wurde, die Angaben einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person oder Stelle.
Einzelnes Angebot erstellen oder überarbeiten
Während Sie einen neuen Artikel einstellen, stoßen Sie auf den Abschnitt „Produkthinweise”. Falls Sie ein bestehendes Angebot überarbeiten, gelangen Sie zum selben Abschnitt, indem Sie die Seite „Aktive Angebote” im Verkäufer-Cockpit Pro aufrufen. Im Dropdown-Menü „Aktionen” neben Ihrem Angebot wählen Sie „Bearbeiten” aus. Wählen Sie den Schalter neben „Produkthersteller”. Fügen Sie bitte die Informationen des Herstellers hinzu. Falls erforderlich, auch die Angaben der in der EU oder Nordirland ansässigen, verantwortlichen Person.
Angebote gebündelt einstellen oder überarbeiten
Greifen Sie im Vekräufer-Cockpit Pro auf das Tool zum gebündelten Bearbeiten zu, wählen Sie aus dem Dropdown-Menü „Produkthinweise”und fügen Sie alle angeforderten Informationen hinzu. Eine andere Möglichkeit ist, die aktualisierten Vorlagen herunterzuladen, die in den Berichten im Verkäufer-Cockpit Pro oder auf der Merchant Integration Platform (MIP) verfügbar sind. Die Vorlagen haben neue Spalten für die Informationen, die Sie hinzufügen müssen.
Wenn Sie die Anwendung eines Drittanbieters verwenden, um Ihre Angebote bei eBay zu verwalten, wenden Sie sich an Ihren Anbieter, um herauszufinden, wie er Ihnen helfen kann, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.
Jetzt beginnen
Die Verordnung zur Produktsicherheit erfordert auch, dass Sie die notwendigen Details zur Produktsicherheit und Compliance Ihren Angeboten hinzufügen. Wir möchten Sie dabei unterstützen und werden dazu neue Funktionen einführen. Wir werden Sie informieren, sobald sie verfügbar sind.    

Aktuelle Informationen von und zu eBay Stand 21.10.2024

In diesem Link informiert eBay über allgemeine Informationen zur Produktsicherheitsverordnung.

In diesem Link informiert eBay darüber, dass Warnhinweise und Sicherheitsinformationen darzustellen sind.

Übertragung der PSV Informationen mit einer CSV Datei

eBay hat uns auf Nachfrage darüber informiert, dass die Informationen auch mit einer CSV Datei übertragen werden können:

Verkäufer können Informationen über unsere Webschnittstellen bereitstellen. Sie können die Informationen auch über unsere öffentlichen APIs bereitstellen. Soweit CSV-Dateien bevorzugt werden, stehen im Seller Hub Report (früher bekannt als File Exchange) Vorlagen zum Hochladen (und Herunterladen) zur Verfügung. 

eBay stellt eine Excel-Datei zur Verfügung, die weitergehende Informationen und eine allgemeine Anleitung enthält enthält.

Diese Datei (Stand 15.10.2024) können Sie hier herunterladen.

Informationen von eBay vom 21.10.2024

Am 21.10.2024 hat uns eBay auf Rückfrage folgendes mitgeteilt:

Bereits auf unseren Hilfeseiten

“Bereitstellung von Kontaktdaten und Benennung von Verantwortlichen gemäß internationalen Vorschriften” https://www.ebay.de/help/account/regulatory/regulatory-contacts-responsible-parties?id=5480#section6  und 

“Hinweise zur Produktsicherheit und Kennzeichnung von Gefahrstoffen” https://www.ebay.de/help/selling/selling/hazardous-materials-labelling?id=5407  

haben wir Informationen unter anderem zu dem Thema “gebündeltes bearbeiten” zusammengestellt.

Auch können wir Ihnen folgendes mitteilten:

Link:

Anleitung für die gebündelte Hinterlegung der GPSR-Daten per CSV-Datei

So greifen Sie auf die Vorlage zu, um Aktualisierungen über Excel oder CSV vorzunehmen:

  1. Gehen Sie zum Verkäufer-Cockpit Pro > Berichte > Uploads.
  2. Wählen Sie Vorlage herunterladen.
  3. Wählen Sie unter Quelle die Option Angebote.
  4. Wählen Sie unter Typ die Option Neues Angebot erstellen oder planen.
  5. Wählen Sie unter Dateityp das von Ihnen bevorzugte Format aus: Excel oder CSV.
  6. Wählen Sie unter Kategorien die Kategorien aus, in denen Sie das Angebot einstellen möchten.
  7. Wählen Sie Download, um die Vorlage zu erhalten.

Namen der Spalten, um diese Informationen über ein CSV-Format hinzuzufügen

Name des Herstellers

Hersteller Adresszeile 1

Hersteller Adresszeile 2

Hersteller Stadt

Hersteller Land

Hersteller Postleitzahl

Hersteller Bundesland

Hersteller Telefon

Hersteller Email

Verantwortliche Person 1

Verantwortliche Person 1 Typ

Verantwortliche Person 1 Adresszeile 1

Verantwortliche Person 1 Adresszeile 2

Verantwortliche Person 1 Stadt

Verantwortliche Person 1 Land

Verantwortliche Person 1 Postleitzahl

Verantwortliche Person 1 Bundesland

Verantwortliche Person 1 Telefon

Verantwortliche Person 1 E-Mail

Um eine weitere verantwortliche Person hinzuzufügen, fügen Sie einen weiteren Satz von Spalten ein (z. B. verantwortliche Person 2 usw.).

Einpflegen der Daten über Afterbuy

Von einem Mandanten haben wir folgende Information erhalten, wie die Informationen mit Afterbuy eingepflegt werden können:

1) Den Wirtschaftsakteur muss man in der Afterbuy Produktverwaltung anlegen

2) Im Afterbuy “Ebay Lister” kann man
(alles Kann Felder, keine Pflichtfelder ) für

  • Daten für die erweiterte Herstellerverantwortung
  • Gefahrstoffangaben
  • Sicherheitsinformationen  
  • Sicherheitspiktogramm
  • Sicherheitshinweise

auswählen. Diese werden dann nach Ebay übertragen und dann wohl sobald das Pflicht ist angezeigt.

Wir empfehlen, in der Artikelbeschreibung zu überprüfen, ob die Informationen dort von eBay dargestellt werden. Die Darstellung erfolgt am Ende der Artikelbeschreibung.

Update von eBay Stand 11.11.2024

Auf unseren Hinweis hin hat eBay uns mitgeteilt, dass es nunmehr möglich ist, Warnhinweise und Sicherheitsinformationen auch als PDF zu hinterlegen. Zuvor standen für diese Informationen nur 120 Zeichen zur Verfügung.

eBay hat ferner einen Podcast und ein Video zum Thema veröffentlicht:

  1. Podcast zum Thema GPSR: Wir haben einen informativen Podcast erstellt, der tiefere Einblicke in die GPSR-Verordnung gibt. Hören Sie rein, um mehr über die Anforderungen und Ihre Verantwortlichkeiten zu erfahren.
  2. Tutorial-Video: Um Ihnen die Umsetzung der GPSR-Verordnung zu erleichtern, haben wir ein anschauliches Tutorial-Video erstellt. Dieses Video führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Aspekte der Verordnung.