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Neue Widerrufsbelehrung – Alte Abmahnungen

Unser Mandantenfragebogen

Falls Sie in der Vergangenheit auf Grund einer Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung abgemahnt wurden, kann die Verwendung der neuen Widerrufsbelehrung ab dem 11.06.2010 gegen bereits abgegebene Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen / Urteile verstoßen.

Ggf. müssen daher in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärungen gekündigt sowie einstweilige Verfügungen oder Urteile beseitigt werden, bevor die neue Muster-Widerrufsbelehrung verwendet werden kann.

Gern beraten oder vertreten wir Sie.

Nachfolgend finden Sie unseren Mandantenfragebogen für Ihre Beratungsanfrage für Abmahnungen aus der Vergangenheit hinsichtlich des Widerrufs- oder Rückgaberechtes. In dem Mandantenfragebogen fragen wir Informationen und Unterlagen ab, die wir für eine Beratung oder Vertretung benötigen.

Senden Sie uns den Mandantenfragebogen für die Widerrufsbelehrung einfach mit Anlagen per Fax, Email oder per Post an unsere Rostocker Adresse zu.

Bei Fragen schicken Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/992d9205c6b7482495fd4005a1c75b69