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Mandanteninformation zum Verkauf von Elektrogeräten über Plattformen wie eBay und Amazon ab dem 01.07.2023

Gilt für Plattformen wie eBay und Amazon: Verkauf von Elektroprodukten ab dem 01.07.2023 nur noch erlaubt, wenn Herstellerregistrierung nach Elektrogesetz vorliegt

Zum 01.07.2023 ändert sich das Elektrogesetz: Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon dürfen Elektroprodukte dann nur noch anbieten, wenn der Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes bei der Stiftung EAR registriert ist.

Hersteller ist nicht nur derjenige, der das Produkt herstellt. Hersteller ist auch derjenige, der ein Elektroprodukt erstmalig in Deutschland anbietet. Dies bedeutet in der Praxis, dass Sie als Verkäufer Hersteller sind, wenn Sie ein Elektroprodukt aus dem Ausland importieren. Dies gilt nicht nur für einen Import aus Asien, sondern auch für einen Import aus der EU.

Selbst, wenn Sie Elektroprodukte von einem deutschen Lieferanten beziehen, können Sie sich leider nicht sicher sein, ob die Herstellerregistrierung ordnungsgemäß vorliegt. Es muss eine konkrete Registrierung vorliegen, insbesondere mit der Marke des vertriebenen Produktes. Gerade bei Amazon wird so gut wie jede ASIN mit einer Marke von Amazon versehen. Unter dieser angegebenen Marke, die nichts mit einer eingetragenen Marke nach Markenrecht zu tun hat, muss es somit eine entsprechende Registrierung geben.
Wir gehen davon aus, dass viele Verkäufer von Elektrogeräten sich somit selber registrieren müssen, damit die Geräte ab dem 01.07.2023 2023 über Plattformen noch verkauft werden dürfen. Grundsätzlich ist es so, dass der Vertrieb von Elektrogeräten, bei denen keine Herstellerregistrierung vorliegt, ab dem 01.07.2023 über Verkaufplattformen gesetzlich verboten ist.

Plattformen wie eBay oder Amazon  ab dem 01.07.2023 verpflichtet, dies zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass nicht registrierte Produkte nicht mehr angeboten werden. Es droht somit auf Plattformen ein Verkaufsverbot, während es im Internetshop keine vorgeschriebene Prüfungsinstanz gibt, abgesehen davon, dass auch dort der Vertrieb nicht registrierter Elektroprodukte verboten ist.

Soweit Sie Elektroprodukte anbieten, empfehlen wir dringend, dass Sie kurzfristig prüfen, welche Elektroprodukte Sie konkret anbieten und dass Sie für jedes einzelne Produkt prüfen, ob eine Herstellerregistrierung vorliegt.

Beachten Sie bitte, dass auch sogenannte passive Elektrogeräte registrierungspflichtig sind, die über keine eigene aktive Funktionalität verfügen. Dazu zählen z. B. Antennen, Adapter, Verteiler, Steckdosenleisten, Stromschienen, bestimmte Buchsen und Steckdosen, konfektionierte Kabel, bestimmte Schalter und Taster sowie Sicherungen.

Wichtig: Die Registrierung bei der zuständigen Stiftung EAR ist zeitaufwendig und dauert nach Einschätzung von take-e-way, die Händler bei der Registrierung unterstützen, bis zu zwei Monate.

Wer braucht eine WEEE-Registrierungsnummer?

Die Plattformen werden für jedes Elektroprodukt eine Registernummer abfragen. Ein Hersteller erhält nach Registrierung bei der Stiftung EAR eine WEEE-Registernummer.

In § 6 Abs. 1 ElektroG ist geregelt, dass, bevor ein Hersteller Elektro- oder Elektronikgeräte in den Verkehr bringen darf, er oder sein Bevollmächtigter verpflichtet ist, sich bei der zuständigen Behörde mit Geräteart und Marke registrieren zu lassen.

Notwendig ist somit eine Registrierung, die zwei Anforderungen erfüllen muss: Es muss die richtige Geräteart registriert werden wie aber auch die Marke, unter der das Produkt vertrieben wird. Es geht hierbei um die Bezeichnung des Produktes, es muss sich nicht unbedingt um eine eingetragene Marke handeln. Zuständig für die Registrierung ist die Stiftung EAR.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Begriff des „Herstellers“. Hersteller ist nicht nur derjenige, der ein Elektrogerät mit dem eigenen Namen oder der Marke herstellt und in Deutschland anbietet. Hersteller ist auch derjenige, der aus dem Ausland (sei es aus der Europäischen Union oder aus einem Drittland) Geräte importiert und in Deutschland anbietet. Gerade diese Regelung zur Herstellerdefinition ist weitreichend: Jeder, der Elektrogeräte importiert, und sei es auch nur aus der EU, ist im Rechtssinne Hersteller und verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Hersteller ist im Übrigen auch der Verkäufer, der Elektrogeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.

Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen von der Registrierungspflicht nach Elektrogesetz, die insbesondere für eBay-Verkäufer wichtig ist, die gebrauchten Elektrogeräte verkaufen. Das Elektrogesetz gilt nicht für sogenannte historische Altgeräte. Altgeräte sind Geräte

  • die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden,
  • wenn es sich um Leuchten aus privaten Haushalten und Photovoltaikmodule handelt, die Altgeräte sind und vor dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden, oder
  • die vor dem 15. August 2018 in Verkehr gebracht wurden, soweit sie vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015 nicht erfasst waren;

Wie Sie feststellen können, ob eine Herstellerregistrierung für ein Elektrogerät vorliegt.

Die Stiftung EAR stellt ein „Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG“ zur Verfügung. In dieser Datenbank kann der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte abgefragt werden, die WEEE-Registrierungsnummer wie aber auch die Marke.

Eine entsprechende Überprüfung anhand der Datenbank bietet sich insbesondere für Händler an, die Ware aus Deutschland beziehen. Abgesehen davon muss ein registrierter Hersteller die WEEE-Registrierungsnummer auch auf seiner Internetseite und auf den Geschäftspapieren angeben.

Wichtig: Wenn Sie im „Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG“ einen Eintrag oder Einträge finden, z. B. zu einer Marke, können Sie sich dennoch nicht sicher sein, ob der „Hersteller“ Ihres Produktes auch tatsächlich registriert ist. Konkret muss Ihr Lieferant oder jemand Ihrer Lieferkette registriert sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie die Produkte aus dem Ausland beziehen. In der Praxis ist es eher unwahrscheinlich, dass ein ausländischer Distributor, der die Ware an Wiederverkäufer nach Deutschland vertreibt, für seine deutschen Abnehmer eine WEEE-Registrierung mit der entsprechenden Mengenmeldung vorgenommen hat.

Beispiel: Wie oben bereits erläutert ist Hersteller Jeder, der Elektrogeräte aus dem Ausland importiert. Wenn Sie in der Herstellerdatenbank der Stiftung EAR nach der Marke „Samsung“ schauen, gibt es über 300 Einträge, häufig von deutschen Unternehmen, jedoch auch von Bevollmächtigten für ausländische Unternehmen. In der Praxis bedeutet das, dass diese Unternehmen Samsung-Produkte z.B. aus der EU importieren und in Deutschland verkaufen. In diesem Fall ist eine Registrierung bei der EAR notwendig. In derartigen Fällen sollte jedenfalls genau geprüft werden, welche der vielen WEEE-Registrierungsnummern nachweisbar dem richtigen Hersteller im Rechtssinne zuzuordnen sind.

Keinesfalls reicht es aus, einfach nur, weil eine Registrierung unter einer Marke feststellbar ist, anzunehmen, dass diese Registrierung ausreichend ist.

Ebenfalls wichtig: Immer wieder passiert es, dass ein Herstellerunternehmen registriert ist, jedoch die genutzte Marke oder Gerätekategorie nicht stimmt. Insbesondere bei Amazon ist aktuell bei so gut wie jeder ASIN heutzutage eine Marke angegeben. Hier muss die Markenbezeichnung im Angebot zu der Registrierung der Marke bei der Stiftung EAR passen.

Praxistipp:

Damit Sie ab dem 1.7.2023 noch Elektrogeräte über Plattformen wie eBay, Amazon, Kaufland etc. verkaufen können empfehlen wir folgendes Vorgehen:

Übersicht über Elektrogeräte verschaffen, die sie verkaufen

Die Verpflichtung, die WEEE-Nummer des Herstellers bei der jeweiligen Plattform zu hinterlegen wird mutmaßlich für jedes Elektrogerät gelten. „Elektrogerät“ sind sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte. Dazu gehören z.B. auch Kabel. Einige Produkte haben eine LED-Beleuchtung oder andere elektronische Komponenten, was in der Praxis häufig übersehen wird.    

Erstellen Sie eine Liste sämtlicher Elektrogeräte, insbesondere mit den Marken, unter denen die Geräte vertrieben werden. Gegebenenfalls wird die Marke auf dem Gerät und der Verpackung nicht angegeben, jedoch z.B. in einer ASIN bei Amazon.

Bezug aus Deutschland

Wenn Sie die Elektrogeräte aus Deutschland beziehen, müsste es eigentlich bereits eine Registrierung in der Lieferkette geben. Andernfalls wären die Produkte nicht verkehrsfähig. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass dennoch keine Registrierung feststellbar ist.

Prüfen Sie in der Datenbank der Stiftung EAR, ob entweder Ihr Lieferant oder die Marke, unter der das Elektrogerät angeboten wird,  registriert ist. Wenn Ihr Lieferant eine Herstellerregistrierung hat, muss er darüber in seinem Impressum auf seiner Internetseite sowie in den Geschäftspapieren informieren. Teilweise gibt es zwar eine Registrierung, die Marke, unter der das Gerät verkauft wird, ist jedoch nicht registriert oder die Gerätekategorie stimmt nicht.

Fragen Sie aktiv bei Ihrem Lieferanten nach!

Überprüfen Sie alle Marken der Elektrogeräte, die Sie vertreiben. Berücksichtigen Sie gegebenenfalls auch Marken, die Sie zukünftig vertreiben möchten.

Bezug aus dem Ausland

Bei einem Bezug aus dem Ausland sind Sie in der Regel Hersteller und damit registrierungspflichtig im Sinne des Elektrogesetzes. Eine Registrierung des ausländischen Lieferanten oder Herstellers ist in der Praxis sehr unwahrscheinlich. Denkbar ist auch die Konstellation, dass es zwar einen Hersteller mit Sitz im Ausland gibt, Sie jedoch legal die Möglichkeit haben, die Ware des Herstellers aus dem Ausland zu beziehen. Auch in diesem Fall sind Sie in der Regel Hersteller. Wenn Sie Elektrogeräte aus dem Ausland beziehen- dies gilt auch für einen Bezug aus der EU-sind sie in der Regel Hersteller und selbst registrierungspflichtig.

Vollständige Registrierung beachten

Anders als beim Verpackungsgesetz ist es bei der Registrierung nach Elektrogesetz leider nicht möglich, sich allgemein zu registrieren. Vielmehr muss jede Marke, die vertrieben wird,  registriert werden. Kategorie und Geräteart müssen auch stimmen. Nur eine vollständige und zutreffende Registrierung reicht aus. Gegebenenfalls kann es somit sein, dass Sie eine Vielzahl von Marken bei der Stiftung EAR registrieren müssen. Die Plattform ist gesetzlich verpflichtet, zu überprüfen, ob die Registrierung ordnungsgemäß ist. Die Stiftung EAR stellt Plattformbetreibern eine Schnittstelle zur Datenbank zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass die Plattformbetreiber daher genau hinschauen.

Wenn sie im Rechtssinne Hersteller sind und sich selbst registrieren müssen

Wenn von Ihnen angebotene Elektrogeräte keine Herstellerregistrierung haben, sei es weil sie diese Geräte aus dem Ausland importieren oder in der Lieferkette keine Registrierung vorliegt, müssen Sie sich selber als Hersteller bei der Stiftung EAR registrieren. Andernfalls ist ein Verkauf dieser Elektrogeräte auf Internetplattform wie eBay oder Amazon ab dem 1.7.2023 nicht mehr möglich.

Die Registrierung bei der Stiftung EAR ist sehr bürokratisch und dauert mindestens 6 Wochen. Falls eine Registrierung notwendig ist, sollte diese somit spätestens Anfang Mai 2023 in die Wege geleitet werden. Wir empfehlen dringend, die Registrierung nicht selbst vorzunehmen sondern mit Unterstützung von darauf spezialisierten Unternehmen.

Wir empfehlen in derartigen Fällen eine Registrierung über die Firma take-e-way GmbH (https://www.take-e-way.de/ ) vornehmen zu lassen. take-e-way berät Sie auch zu weiteren Verpflichtungen, die Sie dann als Hersteller von Elektrogeräten haben.

Konkrete Umsetzung bei Amazon und eBay

Amazon

Amazon fordert eine Hinterlegung der jeweiligen Registrierungsnummer für das Produkt. Eine Information von Amazon zu diesem Thema finden Sie hier.

eBay

eBay informiert wie folgt über die Umsetzung zum 1.7.2023

Was jetzt zu tun ist
Sie besitzen bereits eine WEEE-Nummer?
Hinterlegen Sie diese in Ihrem eBay-Konto.
Sie benötigen eine WEEE-Nummer?
Bitte beantragen Sie sie bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) und hinterlegen Sie diese Nummer in Ihrem eBay-Konto.
Sie nutzen eBay lediglich für den Wiederverkauf von Elektro- und Elektronikgeräten?
Stellen Sie bitte sicher, dass die Artikel und Marken, die Sie bei eBay verkaufen, bei der Stiftung EAR in der korrekten Kategorie und Unterkategorie vom Hersteller registriert wurden bzw. bei ausländischen Herstellern, dass diese durch einen ordnungsgemäß registrierten Bevollmächtigten vertreten werden. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie nichts weiter tun. Wenn keine ordnungsgemäße Registrierung vorliegt, sind Sie dafür verantwortlich, eine WEEE-Nummer zu beantragen und diese in Ihrem eBay-Account zu hinterlegen.

Stand: 25.05.2023