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“Liveticker” Update zum 13.06
Zum 13.06.2014 müssen alle Internethändler ihre Rechtstexte aktualisieren. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
Auf dieser Seite informieren wir Sie in Kurzform über aktuelle Aspekte der Umstellung der Rechtstexte zum 13.06.2014.
Aktuelle Infos finden Sie bei uns auch bei Google+ und bei Facebook.
16.06.
- Peinlich: Amazon selbst informiert in Emails nach dem Kauf noch über die alte Widerrufsbelehrung.
- Schräg: Wer bei Amazon sofort nach Erhalt der Ware widerruft, muss u. U. die Rücksendekosten tragen. Mehr dazu
- Und sofort wird abgemahnt: Da ist sie uns heute vorgelegt worden, die erste Abmahnung zur “alten” Widerrufsbelehrung, datiert vom 13.06. Das Wettbewerbsverhältnis ist unklar, die Kosten gering, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht gut. Der Beginn einer Abmahnwelle?
Das letzte mal gab es eine Schamfrist von 10 Tagen….
14.06.
- Aktuelle Einstellungsmöglichkeiten zur den Rücksendekosten bei eBay
Das ist natürlich Käse. 40 € Klausel gibt es nicht mehr, Rückgaberecht auch nicht.
Einer der letzten beiden Einstellungen ist richtig!
- Amazon informiert darüber, dass die Rechtstexteakualisierung bis zu 48 Stunden dauern kann 🙁
13.06.
- Erstaunlicherweise ist Amazon abgeschmiert. Die nächsten 24 Stunden (Stand heute 12.30 Uhr) soll dort gar nichts mehr gehen, was die Anpassungs vorn Rechstexten angeht, so jedenfalls berichten es unsere Mandanten.
- eBay hat wohl “durchgehalten” und es hat alles geklappt. Freut uns.
12.06.
- Clevere Rückfrage eines Mandanten: Der Widerruf kann nicht mehr nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Was ist dann, wenn der Verbraucher die Ware kommentarlos zurückschickt?
Das ist dann wohl kein Widerruf. - Unsere Erfahrung der letzten Tage: Viele Internethändler stellen erst jetzt fest: “Da war noch was am 13.06…”
Wir geben unser Bestes. - Hält der eBay-Server heute abend durch? Wir würden nicht darauf wetten..
- Wenn in der Widerrufsbelehrung geregelt ist “Wir holen die Waren ab”, darf der Verbraucher dann (unfrei) zurücksenden?
11.06.
Interessanter Beitrag zum neuen Widerrufsrecht bei sueddeutsche.de
http://www.sueddeutsche.de/geld/neue-regeln-beim-einkaufen-ruecksendung-wird-teurer-1.1993186
Vor dem 11.06
Auktionen bei eBay
Im Fall von laufenden Auktionen auf denen schon geboten ist, es nicht möglich ist die AGBs am 13.6. zu ändern. Der Rat von Ebay ist, alle Auktionen von dieser Woche zu stoppen und nächste Woche weiterzumachen. Das ist keine gute Alternative, da dann der zuletzt Höchstbietende den Zuschlag für kleines Geld erhält
Information von eBay
“Ende Juli 2014 werden die alten Optionen der strukturierten Rücknahmebedingungen aufgrund der Gesetzesänderung abgeschafft. Dies betrifft folgende Optionen:
“Rückgaberecht: Verkäufer trägt Rücksendekosten” und
“Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren”
“Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.”
Beachten Sie, dass die Nutzung der alten Optionen nach dem 13. Juni 2014 möglicherweise nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
WICHTIG: Sofern Ihre Angebote, insbesondere Angebote “Gültig bis auf Widerruf”, diese alten Werte noch enthalten, werden wir diese automatisch auf die Option “Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren” umstellen.”
Das kann zu unangenehmen Überraschungen führen..
Information von Afterbuy vom 06.06
Zum 13. Juni 2014 treten die neuen EU-weiten Verbraucherrechte-Richtlinien in Kraft, die unter anderem auch das neue Widerrufsrecht regeln. Das heißt, dass Sie als Online-Händler/in neue umfangreiche Informationspflichten zu beachten haben.
Um für Sie die Umstellung so komfortabel wie möglich zu gestalten, haben wir eine Seite bereitgestellt, auf der Sie zur aktuellen Widerrufsbelehrung, die bis 12. Juni 23:59 Uhr Gültigkeit hat, auch die neue, von Ihrem Anwalt formulierte, ab 13. Juni 0:00 Uhr gültige, parallel ins System einpflegen können. Neben der Widerrufsbelehrung können Sie dort auch die Rücksendebedingungen parallel einpflegen.
Gemäß des Rechtsportals für gewerbliche Verkäufer auf eBay können Sie das Muster-Widerrufsformular unterhalb ihrer Widerrufsbelehrung in das Textfeld einfügen. Bitte achten Sie darauf, dass es deutlich von der Widerrufsbelehrung getrennt dargestellt wird (etwa durch eine Überschrift).(http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_22.html#e)
https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/d492f84d24e6440184937edfe115c064