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Geschmacksmuster: Wie meldet man ein Geschmackmuster richtig an?

Um die eigenen Rechte an einem Geschmacksmuster auch durchsetzen zu können, muss der Inhaber sein Design in einer bestimmten Art und Weise anmelden. Da beim Geschmacksmuster alle Elemente innerhalb eines Bildes am Schutz teilnehmen, insbesondere Farben, Formen, Konturen, Materialien, usw., ist die richtige Wiedergabe eines Musters von entscheidender Bedeutung. Diese ist ein Kriterium, das sogar größeren Unternehmen in verschiedenen Fällen schon Probleme bereitet hat. Lesen Sie daher hier, welche Punkte zu beachten sind.

Vor der Anmeldung

Wie bei allen gewerblichen Schutzrechten ist vor Anmeldung eine Recherche nach Geschmacksmustern vorzunehmen, die die eigene Anmeldung möglicherweise neuheitsschädlich treffen könnten. Recherchedatenbanken bieten unterschiedliche Möglichkeiten an, nach welchen Kriterien recherchiert werden kann. So ist die Suche nach dem Inhaber, dem Eintragungstag oder dem amtlichen Aktenzeichen möglich. In der Regel kennt man diese Angaben natürlich nicht, sondern möchte sie erst herausfinden. Daher gibt es auch die Möglichkeit, nach der Produktbezeichnung oder einer Warenklasse zu suchen. Die Suche nach einer Produktbezeichnung liefert oft schon Treffer, leider kann man dabei aber nicht ausschließen, dass weitere neuheitsschädliche Gegenstände in den Datenbanken verborgen sind, für die ein andere Name oder ein fremdsprachiger Begriff verwendet worden sind.
Deshalb verbleibt nur die Recherche über die Warenklasse auf Basis der Locarno-Klassifikation, für alle Gegenstände international eingehalten ist. Zu dieser Recherche sollte zunächst die Klasse des Gegenstandes ermittelt werden, in der das Geschmacksmuster gruppiert ist. Auch diese Suche birgt Gefahren. So können z.B. Stühle in verschiedenen Klassen gruppiert sein, so z.B. in der 03-03 (Jagdstühle), 06-01 (Büro- und Gartenstühle), 06-06 (Betstühle) oder der 12-12 (Rollstühle). Hier sollten Sie sich Unterstützung vom Fachmann heranziehen.
Sind andere Geschmacksmuster gefunden, kann die Problematik auftreten, dass Muster, die für den Laien unterschiedliches Aussehen besitzen, durch einen vergrößerten Schutzbereich des älteren Musters durch ein Gericht als ähnlich betrachtet werden. Die Beurteilung dieses Schutzbereiches ist u.A. von der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers und von der Musterdichte in der benannten Klasse abhängig. Auch hier sollten Sie unbedingt den Fachmann heranziehen. Dieser kann für Sie beurteilen, ob Ihr Design von anderen Geschmacksmustern neuheitsschädlich getroffen wird oder ob es gegenüber den gefundenen Mustern die benötigte Eigenart aufweist.

Die Anmeldung

Die Anmeldung umfasst neben den üblichen Angaben zur Person des Anmelders sowie dessen Kommunikationsverbindungen insbesondere auch die notwendigen Angaben zum Produkt (Warenklasse mit Locarno-Klassifikationsnummern-Vorschlag des Anmelders) und vor allem die grafische Wiedergabe des Erzeugnisses.
Wichtig ist bei der gleichzeitigen Anmeldung mehrerer Muster in einer Sammelanmeldung, dass die Zahl der Muster benannt wird und durch Beilage einer entsprechenden Übersicht diese Muster zusätzlich einzeln aufgeführt werden. Sofern man dem Muster eine Beschreibung beifügen möchte, ist auch diese entsprechend anzufertigen und zu benennen. Nicht zuletzt sind Angaben über den Umfang der Anmeldung (Seitenzahl) und die Zahlungsart zu machen.
Beim Ausfüllen des Antrags sind kleine Stolpersteine vorhanden, die es sinnvoll erscheinen lassen, hier den Fachmann zu Rate zu ziehen. Dies gilt insbesondere für die grafische Wiedergabe des Musters, auf das ich näher eingehen möchte.
Für die unterschiedlichsten Zwecke werden Produkte eines Unternehmens fotografiert. Darstellungen in Katalogen oder bei Produktübersichten im Internet, Abbildungen in Prospekten oder Bedienungsanleitungen werden benötigt. Vielfach werden diese Bilder dann auch noch einem weiteren Zweck, der Geschmacksmusteranmeldung, zugeführt. Das ist jedoch nicht immer ganz fehlerfrei.
Als Beispiel soll ein Besucherstuhl dienen, wie er in Büros oder Praxen zu finden ist. Die nachstehende Abbildung zeigt den Gegenstand der einer fiktiven Geschmacksmusteranmeldung zugeführt werden soll.


 

Auch wenn durch Angabe einer entsprechenden Locarno-Klassifikation der Gegenstand des Geschmacksmusters definiert werden kann und muss, bietet ein derartige Darstellung Angriffspunkte. So kann fraglich sein, ob andere Elemente des Bildes, z.B. der Lichtschalter, die Tür mit Griff und Schloss, der Tisch oder der Teppichboden ebenfalls in den Schutz mit einbezogen werden sollen. So heißt es in der Geschmacksmusterverordnung, dass die Darstellungen des zum Schutz angemeldeten Musters kein Beiwerk abgebildet werden darf.
Durch die digitale Fotografie können Aufnahmen mit Hilfe von entsprechender Software vom Beiwerk befreit werden. Einfache Hilfsmittel wie der “Zauberstab” oder die Flächen-Auswahl mittels Polygon um den Gegenstand gefolgt von einem Löschen oder Ausschneiden können den Gegenstand in eine Form bringen, wie sie zur Einreichung genügt. Das folgende Bild ist auf ähnliche Weise entstanden:

 

 

Aber auch dieses Bild ist noch nicht fehlerfrei. Die Lichtverhältnisse sind nicht optimal und viele Formen des Musters können nur erahnt werden.
Zudem ist bei dem gezeigten Beispiel die Musterung des Bezuges des Stuhls Teil der Anmeldung. Die Musterung ist ein nicht unwesentlicher Bestandteil, der im Zweifelsfall zu Problemen bei der Durchsetzung des Musters führen kann. Im Grunde stellt die Musterung des Stuhls ein eigenes Muster dar, das auch selbständig angemeldet werden könnte und vielleicht sogar müsste.
Ein weiterer Punkt, der im gezeigten Beispiel verbessert werden könnte, ist die farbliche Darstellung. Ein Stuhl mit einem schlichten schwarzen Bezug könnte einen ganz anderen Gesamteindruck hervorrufen, als der gezeigte. Wenn er zudem Kunststoffbeine und keine aus Holz aufweist, kann u.U. ein anderes Geschmacksmuster entstanden sein, das keine Verletzung des vorliegenden darstellt. Dies kann natürlich nicht im Interesse des Anmelders liegen, weshalb bei Geschmacksmusteranmeldungen oft auch eine Anmeldung in Schwarzweiß oder zumindest Graustufen sinnvoll sein kann. Wenn man lediglich die äußere Gestalt dem Schutz zuführen und in der Farbgebung frei sein möchte, bietet sich auch eine Strichzeichnung an.
Es ist erkennbar, dass nicht alle Geschmacksmuster gleich behandelt werden können, da die Anforderungen an den Schutz oft vom Produkt und dem Schutzbereich anderer Muster abhängig sind. Es wird geraten, sich in jedem Fall an einen Fachmann zu wenden, um den optimalen Schutz für dein Produkt zu erhalten.

Aufgrund der täglichen Praxis und einem großen Überblick über die Rechtsprechung der vergangenen Jahre können wir Sie in allen oben angesprochenen Fragen umfassend und kompetent beraten. Bitte rufen Sie uns an.

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