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Vorsicht! Gefälschte Abmahnungen der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
Uns liegen aktuell Abmahnungen der “Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Zweigstelle Hamm-Bellendorf” vor. In diesen Abmahnungen wird bei eBay unter anderem die 40-Euro-Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung abgemahnt. Es werden Kosten in Höhe von 189,00 Euro geltend gemacht. Ungewöhnlich ist schon das Angebot, dass auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verzichtet wird, wenn die Kosten der Abmahnung bis zu einem bestimmten Datum gezahlt werden. Es wird die Zahlung auf ein Treuhandkonto einer Anwaltskanzlei gefordert. Eine Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgt nicht, sondern es heißt vielmehr “Sollten wir bis zu diesem Tag keinen Zahlungseingang erhalten haben, werden wir die Unterlassung sowie die Kosten gerichtlich einfordern”. Da nicht einmal eine Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt worden ist, geht die Abmahnung, formal gesehen, sowieso ins Leere. Unterschrieben ist die Abmahnung mit “Die Geschäftsführung (RA Norden).” Die als Kontoinhaber genannte Rechtsanwaltskanzlei, die tatsächlich existiert, hat uns bestätigt, mit dem Ganzen nichts zu tun zu haben. Die Kanzlei hat eine Belohnung von � 5000,00 für sachdienliche Hinweise ausgelobt. Wir empfehlen auf diese Abmahnung nicht zu reagieren und im Zweifelsfall Strafanzeige zu erstatten. Die Wettbewerbszentrale weist im Internet mit Meldung vom 09.06.2009 auf die gefälschten Abmahnungen hin und das sie WBZ nicht Absender der Abmahnung ist. Ferner wurde die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Stand: 10.06.2009 Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Schmidt, Rostock |