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Vorsicht! Gefälschte Abmahnungen der Kanzlei Dr. Deniss Kajota & Kollegen im Namen von Herrn Kleinemann
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Aktuell 28.10.2011: Herr Kleinemann hat uns glaubhaft versichert, nichts mit den Abmahnungen zu tun zu haben. Es spricht vieles dafür, das es die Kanzlei Dr. Deniss Kajota & Kollegen und die dort genannten Anwälte gar nicht gibt. Unter der angegebenen Adresse hat ein anderer Anwalt mit einem anderen Namen seinen Sitz, der mit den Abmahnungen nichts zu tun hat. Die “Kanzlei” ist im Internet auch unter einer Internetadresse zu finden, die auf bekannte Abmahnänwälte im Tauschbörsenbereich hindeutet. Diese haben selbstverständlich mit dem Betrugsversuch ebenfalls nichts zu tun.
Etwas sonderbar kam es uns ja schon vor, wir haben jedoch in unserer langjährigen Beratungspraxis viel erlebt:
Ein Mandant legte uns eine auf den 20.10.2011 datierte Abmahnung der Kanzlei Dr. Deniss Kajota & Kollegen aus Berlin im Namen eines Herrn Kleinemann vor, in der der Umstand abgemahnt wurde, dass die Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung unseres Mandanten 14 Tage bzw. zwei Wochen betrug. Begründet wurde dies unter Verweis auf Rechtsprechung aus den Jahren 2006 und 2007 damit, dass eine 14-Tages-Frist nur möglich sei, wenn die Widerrufserklärung “perpetuiert” sei.
Ganz offensichtlich handelt es sich um eine Abmahnung, die im Jahr 2007 sicherlich eine Diskussionsgrundlage gewesen wäre, im Jahre 2011 jedoch nicht.
In der Abmahnung selbst, der sogar eine Vollmacht beigefügt ist, werden Abmahnkosten in Höhe von 489,45 Euro (bei einem Streitwert von 5.000,00 Euro) geltend gemacht sowie einen Überweisungsträger beigefügt.
Die der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung macht nach aktueller Rechtslage rechtlich nur wenig Sinn.
Vom Mandanten beauftragt, die Abmahnung gegenüber den Kollegen zurückzuweisen, mussten wir feststellen, dass die auf dem Briefkopf angegebene Faxnummer nicht funktionierte. Eine telefonische Rücksprache im Büro unter der angegebenen Adresse, eine entsprechende schriftliche Erklärung der Kollegen liegt uns mittlerweile ebenfalls vor, hat ergeben, dass es sich bei dieser Abmahnung um eine dreiste Fälschung handelt.
Ganz offensichtlich hat ein Dritter unter Verwendung eines abgeänderten Briefkopfes der Kanzlei diese Abmahnung “ausgesprochen”. Der der Abmahnung beigefügte Überweisungsträger zeigt, worum es wohl tatsächlich geht, nämlich darum, durch diese betrügerische Abmahnung Geld zu verdienen. Herrn Kleinemann gibt es bei eBay wirklich, wir gehen davon aus, dass dieser mit der Betrugsmasche nichts zu tun hat.
Es handelt sich somit um einen auf ersten Blick geschickt eingefädelten Betrug, der jedoch bei näherer rechtlicher Prüfung schnell auffliegt.
Wir raten daher, bei derartigen Abmahnungen zu extremer Vorsicht!
Stand: 26.10.2011
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke
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