ebay-agb-widerrufsbelehrung-aktualisieren-13-06-2014

Wie es konkret geht: eBay informiert über die technischen Schritte zur Aktualisierung von AGB und Widerrufsbelehrung

  • Aktuell:
    ebay hat am 03.06.2014 wie folgt informiert:

    “WICHTIG: Sofern Ihre Angebote, insbesondere Angebote “Gültig bis auf Widerruf”, diese alten Werte noch enthalten, werden wir diese automatisch auf die Option “Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren” umstellen.”

Zum 13.06.2014 gibt es eine neue Musterwiderrufsbelehrung. Damit einhergehend ist auch eine Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) notwendig, da sich Begrifflichkeiten ändern und die sog. 40-Euro-Klausel entfällt.

Je nach Paranoia des Händlers werden eBay-Händler am Abend des 12.06.2014 oder zur Geisterstunde zwischen dem 12. und 13.06.2014 ihre Rechtstexte ändern. Günstig wäre es jedenfalls, wenn zeitnah ab dem 13.06.2014 bei eBay an allen Stellen und in jedem Angebot nur noch neue und aktualisierte Rechtstexte zur Verfügung gestellt werden.

Wir sind bereits jetzt gespannt, ob der eBay-Server dies verkraftet oder in die Knie gehen wird, wenn tausende von Angeboten gleichzeitig aktualisiert werden.

Wir wünschen jedenfalls allen eBay-Händlern eine möglichst stressfreie Aktualisierung.

Wie geht es konkret? eBay veröffentlicht Informationen

eBay hat nunmehr konkrete Informationen veröffentlicht, wie AGB und Widerrufsbelehrung abgeändert werden können. Bereits vorher hatte eBay allgemein über die Änderungen informiert. Unterschieden wird zwischen der Nutzung der Funktion “Rahmenbedingung für Ihre Angebote” und eBay-Händlern, die diese Funktion nicht nutzen.

Es können jedenfalls AGB und Widerrufsbelehrung abgeändert werden, Rahmenbedingungen festgelegt werden und Angebote einzeln oder gebündelt bearbeitet werden.

Auch eine Bearbeitung über den Verkaufsmanager, den Verkaufsmanager Pro oder dem Turbolister werden konkret beschrieben.

Wichtig: Rücknahmebedingungen beachten

Auch weiterhin wird es oberhalb der Widerrufsbelehrung eine Kurzzusammenfassung der Rücknahmebedingungen geben. Zum einen informiert eBay über die Widerrufsfrist wie auch über die Kostentragung im Fall der Rücksendung. Die sog. 40-Euro-Klausel gibt es ab dem 13.06.2014 nicht mehr.

Hinsichtlich der Widerrufsfrist können eBay-Händler wählen zwischen “14 Tage” und “1 Monat” für eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung.

eBay-Händler sollten unbedingt darauf achten, die richtige Frist zu wählen mit einer in der Kurzzusammenfassung angegebenen Frist von 1 Monat zu werben, dann jedoch tatsächlich nur eine Widerrufsbelehrung mit einer Frist von 14 Tagen zu haben, gilt als wettbewerbswidrig und wird auch gern abgemahnt.

Bei der Tragung der Kosten der Rücksendung im Falle des Widerrufes gibt es die Option

“Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten” oder

“Widerrufsrecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten”

Die in diesem Zusammenhang angezeigte Widerrufsbelehrung sollte natürlich zu der entsprechenden Information passen.

Wichtig: Nehmen Sie eine der letzten beiden Einstellmöglichkeiten!

Wir drücken allen eBay-Händlern die Daumen, dass die Aktualisierung der Rechtstexte zum 13.06.2014 möglichst reibungslos läuft.

Ihre Ansprechpartner:Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/cdc9f4b5aeed4ee4b6778dc3bd516b51