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Coronavirus: Bundesregierung verbietet Export von Atemmasken – Was dies für Internethändler bedeutet

Aufgrund des Coronavirus CORVED 19 nCOV gibt es kaum noch Schutzmasken, Schutzbrillen oder Schutzanzüge auf dem Markt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 04.03.2020 eine Anordnung von Beschränkung im Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern veröffentlicht. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 5 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG).

Die Ausfuhr und die Verbringung der folgenden Güter ist untersagt:

Schutzbrillen/Visiere Standard:

–Verordnung (EU) 2016/425

 –EN 166

 –ANSI/ISEA Z87.1

 oder gleichwertige Normen

 Beschreibung/Funktionen:

 –Gute Abdichtung mit der Gesichtshaut

 –Flexibler PVC-Rahmen, der sich mit gleichmäßigem Druck leicht an alle Gesichtskonturen anpassen lässt

 –Augen und Umgebung umschließen

 –Kompatibel mit verschreibungspflichtigen Brillen

 –Kompatibel mit verschiedenen Modellen von FFP-Atemschutzmasken

 –Klare Kunststofflinse mit beschlag- und kratzfester Behandlung

 –Verstellbares Band zur sicheren Befestigung

 –Indirekte Entlüftung zur Vermeidung von Beschlag

 –Wiederverwendbar (aus robustem Material, das gereinigt und desinfiziert werden kann) oder Einwegartikel

Gesichtsschutzschilde (Face shields) Standard:

–Verordnung (EU) 2016/425

 –EN 166

 –ANSI/ISEA Z87.1

 oder gleichwertige Normen

 Beschreibung/Funktionen:

 –Hergestellt aus klarem Kunststoff

 –Der Stirnbereich ist mit Material gefüllt, das die Haut berührt, um das Eindringen von Flüssigkeiten und/oder Tröpfchen zu verhindern

 –Verstellbares Band, das fest um den Kopf herum befestigt wird und sich eng an die Stirn anschmiegt

 –Beschlagfest (vorzugsweise)

 –Vollständige Abdeckung der Seiten und der Länge des Gesichts

 –Kann wiederverwendbar (aus robustem Material, das gereinigt und desinfiziert werden kann) oder Einwegartikel sein

Mund-Nasen-Schutz-Produkte

(OP-Masken/chirurgische Masken) Standard:

–EN 14683 Typ IIR Güte

 –ASTM F2100 Stufe 2 oder Stufe 3 oder gleichwertig

 –Flüssigkeitswiderstand bei einem Druck von mindestens 120 mm Hg basierend auf ASTM F1862-07, ISO 22609 oder gleichwertig

 –Atmungsaktivität: MIL-M-36954C, EN 14683 Anhang C, oder gleichwertig

 –Filtrationseffizienz: ASTM F2101, EN 14683 Anhang B

 oder gleichwertige Normen

 Beschreibung/Funktionen:

 –Hohe Flüssigkeitsbeständigkeit

 –Gute Atmungsaktivität

 –Interne und externe Oberflächen sind klar getrennt

Filtering Face Pieces Klasse 2

(FFP2)-Masken Standard:

–„N95“ Atemschutz gemäß FDA-Klasse II, unter 21 CFR 878.4040, und CDC NIOSH, oder

 –„FFP2“ gemäß EN 149

 –Verordnung (EU) 2016/425 Kategorie III

 oder gleichwertige Normen

 Beschreibung/Funktionen:

 –Gute Atmungsaktivität

 –Formstabiles Design, das nicht gegen den Mund zusammenfällt (z. B. Entenschnabel, becherförmig)

 –Ausgestattet mit Ausatemventil

 –Mit einer Metallplatte an der Nasenspitze versehen

 –Wiederverwendbar (aus robustem Material, das gereinigt und desinfiziert werden kann) oder Einwegartikel

Filtering Face Pieces Klasse 3

(FFP3)-Masken Standard:

–„FFP3“ gemäß EN 149:2001+A1

 oder gleichwertige Normen

 Beschreibung/Funktionen:

 –Ausgestattet mit Ausatemventil

Schutzkittel Standard:

–Verordnung (EU) 2016/425

 –Richtlinie 93/42/EWG

 –Medizinisches Gerät der FDA-Klasse I oder II

 –EN 13795 jede Leistungsstufe

 –AAMI PB70 alle Stufen akzeptabel

 oder gleichwertige Normen

 Beschreibung/Funktionen:

 –Ausgestattet mit Ausatemventil

SchutzanzügeStandard:

 –Beständig gegen das Eindringen von Flüssigkeiten: EN 13795 hohe Güte

 oder

 –AAMI PB70 Level 3 Leistung oder höher

 oder gleichwertige Normen

 –Durchblutungsresistent gegen Krankheitserreger: AAMI PB70 Stufe 4,

 oder

 –EN 14126 und Teilkörperschutz EN 13034 oder EN 14605,

 oder gleichwertige Normen

 –Vollschutzanzüge nach EN 943 (Typ 1 + 2) oder vergleichbare

 –Chemikalienschutzanzüge gemäß EN 14605 (Typ 3 + 4) oder vergleichbare

 –Schutzkleidung gegen feste Partikel gemäß EN 13982 (Typ 5) oder vergleichbare

 Beschreibung/Funktionen:

 –Einmaliger Gebrauch, Einweg

 –Flüssigkeitsbeständig

 –Mit Kapuze, Langarm, Daumen-/Fingerschlaufen oder elastischen Manschetten zur Verankerung der Ärmel an Ort und Stelle

Handschuhe Standard:

 –Richtlinie 93/42/EWG Kategorie III

 –Verordnung (EU) 2016/425 Kategorie III

 –EN 455

 –EN 374

 –ANSI/ISEA 105

 –ASTM D6319

 Beschreibung/Funktionen:

 –Lange Manschetten (mindestens 230 mm Gesamtlänge)

 –Größen: S, M, L, XL

Es ist somit unzulässig, Schutzmasken aller Art, sei es OP-Masken oder Masken der Klassen FFP 2 und FFP 3 zu exportieren. Das Exportverbot gilt auch für Schutzanzüge, Handschuhe sowie Schutzkittel.

Was das Ausfuhrverbot für Internethändler bedeutet

Diese Produkte dürfen in Deutschland selbstverständlich über den Internethandel noch angeboten werden. Verboten ist jedoch ein Versand ins Ausland. Dazu gehören nach unserer Auffassung auch andere Länder innerhalb der Europäischen Union.

Internethändler müssen daher darauf achten, dass beim Angebot dieser Produkte ein Auslandsversand nicht möglich ist.

Für den Fall der Zuwiderhandlung droht gemäß § 19 Außenwirtschaftsgesetz ein Bußgeld von bis zu 500.000,00 Euro.

Stand: 04.03.2020

Rechtsanwalt Johannes Richard