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Alternative in der Corona-Krise: Jetzt rechtssicher über eBay verkaufen
Die meisten stationären Geschäfte sind aufgrund der Corona-Krise geschlossen. Keine Kunden bedeutet auch keinen Umsatz. Es ist die große Stunde des Internethandels. Viele stationäre Händler, die bisher noch nicht mit dem Internethandel zu tun hatten, überlegen, ihre Waren über das Netz zu verkaufen.
Ein eigener Internetshop bietet sich nach unserer Auffassung nicht an: Einen Internetshop zu gestalten, ist relativ komplex. Zudem ist es für den Erfolg eines Internetshops wichtig, dass dieser auch durch die Kunden gefunden wird.
Wir empfehlen daher eher eine Plattform, wie eBay zu nutzen:
eBay als Plattform ist einer der ersten Anlaufstellen für Verbraucher, die etwas über das Internet suchen.
Hinzukommt, dass die Struktur von eBay-Angeboten vorgegeben ist und das Einstellen von Angeboten relativ einfach ist.
Jetzt rechtssicher über eBay verkaufen
Wer über das Internet verkauft, muss eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben einhalten. Hierzu gehört bspw.
- ein ordnungsgemäßes Impressum
- eine Verlinkung auf die OS-Plattform
- Einhalten der Preisangabenverordnung
- rechtskonforme AGB
- eine rechtskonforme Datenschutzerklärung
- eine Widerrufsbelehrung
- ein Muster-Widerrufsformular
- u.v.m.
Fehlen diese Informationen, droht eine teure wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Wir unterstützen und beraten Sie.
Wir von internetrecht-rostock.de beraten seit fast 20 Jahren Internethändler und unterstützen auch Sie bei einem rechtskonformen Verkauf über das Netz.
Nutzen auch Sie unsere Erfahrung.
Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot an
Wir haben einen Mandantenfragebogen entwickelt, in dem wir wichtige Informationen abfragen, die für eine rechtssichere Gestaltung Ihres Verkaufs über eBay wichtig sind.
Übersenden Sie uns einfach unseren Mandantenfragebogen. Sie erhalten ein dann von uns ein ganz konkretes Beratungsangebot, selbstverständlich unverbindlich und ohne jede Verpflichtung.
Wir unterstützen auch Sie bei Ihrem rechtskonformen Verkauf über eBay. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an.
Stand: 23.03.2020
Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard