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Weitreichend: BGH entscheidet über Haftung von Händlern für den Inhalt von Kundenbewertungen bei Amazon

Geklärt: BGH: Amazon – Händler haften nicht wettbewerbsrechtlich für Kundenrezensionen bei Amazon

Kundenbewertungen bzw. Kundenrezensionen bei Amazon können für den Händler, der eine ASIN nutzt, zum Problem werden:

Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kunden in die Bewertungen Aussagen aufnehmen, die dem Händler eigentlich verboten sind. Dies ist bspw. der Fall, wenn Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte oder sonstige Produkte mit gesundheits- oder krankheitsbezogenen Aussagen durch den Kunden beworben werden. Unter anderem kann in diesem Fall ein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 11 Heilmittelwerbegesetz (HWG) vorliegen. Außerhalb von Fachkreisen darf nicht geworben werden mit den Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungshinweisen oder Empfehlungsschreiben oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen, wenn diese in irreführender Weise erfolgen.

Wir von Internetrecht-Rostock.de hatten für einen Beklagten im März 2018 ein Verfahren geführt, in dem ein Wettbewerbsverein eine Vertragsstrafe forderte, da nach Abgabe einer Unterlassungserklärung Kundenrezensionen bei Amazon vorhanden waren, in denen unzulässige Aussagen auftauchten. Das Landgericht hatte damals eine Haftung des Händlers für die Kundenrezensionen angenommen.

Nun vor dem BGH: Haftet ein Amazon-Verkäufer für Kundenbewertungen bei Amazon?

Am 14.11.2019 verhandelte der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 193/18) in einem anderen Verfahren, ob Amazon-Verkäufer für die Kundenbewertungen der von Ihnen genutzten ASINs haften.

Kläger ist, wie auch in dem Verfahren, in dem wir damals in anderer Sache einen Beklagten vertreten hatten, der Wettbewerbsverein Verband sozialer Wettbewerb (VSW).

Der Händler in dem aktuellen BGH-Fall hatte gegenüber dem Verband sozialer Wettbewerb ein dem Verband sozialer Wettbewerb eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach einer Abmahnung abgegeben. In dem dann von dem Abgemahnten weiter genutzten Amazon-Angebot gab es Kundenrezensionen dazu, dass das Tape gegen Schmerzen hilft. Der Verband sozialer Wettbewerb hält dies für ein Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung und fordert die Zahlung einer Vertragsstrafe.

Die ersten beiden Instanzen, nämlich das Landgericht Essen und das OLG Hamm hatten die Klage abgewiesen.

Amazon lehnt die Löschung der Kundenrezensionen ab.

Der Abgemahnte hatte offensichtlich versucht, die Kundenrezensionen bei Amazon löschen zu lassen. Dies hatte Amazon abgelehnt. Die Haltung zur Löschung von Kundenrezensionen von Amazon ist uns aus unserer Beratungspraxis bekannt. In diesem Zusammenhang vertritt der Verband sozialer Wettbewerb die Ansicht, in diesem Fall dürfte der Händler halt die Produkte bei Amazon nicht mehr anbieten.

Weitreichende Folgen

Wie der BGH entscheiden wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen unklar. Die Süddeutsche Zeitung hat einen sehr interessanten Terminbericht veröffentlicht. Wir werden über die Entscheidung des BGH an dieser Stelle berichten.

Fakt ist jedoch, dass für den Fall, dass der BGH hier eine Haftung des Händlers für Kundenrezensionen annehmen sollte, dies aktuell für Amazon-Verkäufer ein unlösbares Problem darstellt:

Ein Einfluss auf die Kundenrezensionen hat der Verkäufer für die von ihm genutzte ASIN nicht. Eine Bereitschaft von Amazon, Kundenrezensionen selbst auf Hinweis hin zu löschen, gibt es aktuell ebenfalls nicht. Selbst wenn es in den entsprechenden Prozess bei Amazon zur Löschung rechtswidriger Kundenrezensionen gäbe stellt sich die Frage, wie der Händler dies in der Praxis bewerkstelligen soll:

Nach aktueller Rechtsprechung besteht sei es bei einer Unterlassungserklärung oder bei einer gerichtlichen Untersagungsverfügung eine Verpflichtung des Händlers, Angebote werktäglich zu überprüfen, um einen Verstoß zu vermeiden. Diese Rechtsprechung bezieht sich in erster Linie auf die Abänderung von Amazon-Angeboten selbst, d. h. Produktbeschreibung, durch Dritte.

Eine Kontrolle von Kundenrezensionen ist nach unserer Auffassung im Vergleich dazu erheblich aufwändiger. Zudem könnte jeder Abmahner einfach eine Vertragsstrafe generieren, wenn er entsprechende Kundenrezensionen veranlasst. Angesichts der Vielzahl der möglichen Aussagen dürfte zudem ein Kontrollmechanismus bei Amazon technisch schwierig werden.

Wir wird der BGH entscheiden? Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren und das Urteil entsprechend analysieren.

Stand: 14.11.2019

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke