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Mit einer Abmahnung zur IHK? Besser zum Experten – wir erläutern, warum

Auch Industrie- und Handelskammern (IHK) stehen ihren Mitgliedern bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung für eine Beratung zur Verfügung.

Merkblatt “Verhaltenstipps bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen” einer IHK

Nicht nur das, eine Industrie- und Handelskammer Hannover hate aktuell ein Merkblatt veröffentlicht mit dem Titel „Abmahnung – was nun? Verhaltenstipps bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnung“.

Das Merkblatt ist jedoch nach unserer Auffassung problematisch. Um es deutlich zu sagen, die dortigen Tipps zum richtigen Verhalten im Fall einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollten mit großer Vorsicht und sehr zurückhaltend betrachtet werden. Zum Teil sind die Hinweise quasi ein Garant für eine Vertragsstrafe.

Im Einzelnen:

„Um auszuschließen, dass derselbe Wettbewerbsverstoß nochmals begangen wird, muss sich der Abgemahnte verpflichten, den Wettbewerbsverstoß künftig nicht mehr zu begehen und im Fall der Zuwiderhandlung eine bestimmte Vertragsstrafe zu zahlen (sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung).“

Niemand, der eine Abmahnung erhalten hat, muss eine Unterlassungserklärung abgeben. Die Abmahnung dient dazu, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Wird keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, kann der Abmahner die Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen. Eine wirksame Unterlassungserklärung muss in der Regel eine Vertragsstrafe zugunsten des Abmahners enthalten. Andernfalls entfällt die sogenannte Wiederholungsgefahr nicht. Über die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte der Abgemahnte jedoch nur dann nachdenken, wenn er sich ganz sicher ist, dass er diese Unterlassungserklärung auch einhalten kann. Es gibt Abmahnthemen, bei denen die Gefahr eines späteren Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung sehr hoch ist. Beispiele sind fehlende oder fehlerhafte Grundpreise oder Verstöße gegen die Textilkennzeichnung. Aus einer einmal abgegebenen Unterlassungserklärung kommt der Abgemahnte in der Regel nicht wieder heraus. Eine unbedachte abgegebene Unterlassungserklärung kann daher existenzgefährdend sein. Eine Unterlassungserklärung nicht abzugeben und es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen zu lassen, kann daher die wirtschaftliche Existenz sichern.

„Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens könnte das Gericht schlimmstenfalls ohne mündliche Verhandlung innerhalb weniger Tage entscheiden und den für den Wettbewerbsverstoß Verantwortlichen unter Androhung eines Ordnungsgelds oder sogar Ordnungshaft zur Unterlassung verpflichten.“

Eine einstweilige Verfügung ist langfristig betrachtet nicht der schlimmste Fall. Wir beraten Sie gerne konkret, warum eine einstweilige Verfügung in einigen Fällen die eindeutig bessere Alternative sein kann.

„Soweit ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegt und keine Hinweise auf einen Missbrauch vorliegen (siehe dazu unten), sollte die Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dies ist im Regelfall die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit zur außergerichtlichen Klärung.“

Das können wir so nicht bestätigen. Eine Unterlassungserklärung sollte nur dann abgegeben werden, wenn diese auch ganz sicher eingehalten werden kann.

„Liegen Gründe vor, die Unterlassungserklärung nicht abzugeben (bspw. weil der Abmahnende nicht abmahnberechtigt ist oder kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegt), sollte der Empfänger den Abmahnenden schnellst-möglich darüber aufklären, dass er die Erklärung nicht unterzeichnen wird. Schweigt der Abgemahnte, signalisiert er, dass er eine außergerichtliche Auseinandersetzung ablehnt und muss mit einer einstweiligen Verfügung bzw. einem Gerichtsverfahren rechnen.“

Eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren kann, längerfristig Betracht, die bessere Alternative gegenüber der Abgabe einer Unterlassungserklärung sein. Es gibt weder eine Verpflichtung, den Abmahner schnellstmöglich darüber aufzuklären, dass er keine Unterlassungserklärung abgeben wird, noch ist eine derartige Reaktion häufig sinnvoll.

„Sofern zwar ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegt, die Kosten aber zu hoch erscheinen, sollte der Empfänger die Unterlassungserklärung ohne Übernahme der Kosten abgeben…“

Es gibt schlichtweg keine Anspruchsgrundlage dafür, dass in einer Unterlassungserklärung auch gleichzeitig erklärt wird, die Kosten für die Abmahnung in einer bestimmten Höhe zu übernehmen.

„In die Überlegungen vor Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte auch einbezogen werden, inwiefern das Unterlassungsverlangen eine ernste Bedrohung für das Unternehmen darstellt, so zum Beispiel bei Abmahnungen wegen der Verwendung eines Markennamens.“

Eine Unterlassungserklärung bei einer markenrechtlichen Abmahnung kann problematisch sein. Sehr viel problematischer sind jedoch in der Praxis Abmahnungen, die sich auf Sachverhalte beziehen, bei denen der Abgemahnte eine Vertragsstrafe verwirken kann.

Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung müssen alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen getroffen werden, um das beanstandete Verhalten sofort zu unterbinden. Anderenfalls wird bei schuldhafter Wiederholung des Wettbewerbsverstoßes die Vertragsstrafe fällig.“

Die Beratung durch die IHK als Garant für eine Vertragsstrafe. Anders kann man diesen Hinweis nicht werten. Wer sich erst nach Abgabe der Unterlassungserklärung um deren Einhaltung kümmert, riskiert eine Vertragsstrafe. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung wird der „Unterlassungsvertrag“ wirksam. Von großer Wichtigkeit ist es daher, wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, die gerügten Verstöße vor Abgabe einer Unterlassungserklärung zu beseitigen.

Fazit

Besser gleich zum Experten. Wenn nach Erhalt einer Abmahnung sich von einer IHK beraten lässt, sollte vorsichtig sein. Entgegen den Angaben im Merkblatt wurde dies offensichtlich nicht mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt.

Wir empfehlen daher, sich besser gleich von Experten beraten zu lassen.

Wir als Fachanwälte beraten Sie bei einer Abmahnung.

Stand: 24.3.2021

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke