auslandsversandkosten
eBay und Internetshops: Auslandsversandkosten nicht vergessen!
Gemäß Preisangabenverordnung ist in räumlicher Nähe zum Preis darzustellen, ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen. Ist die Angabe der Kosten im Einzelfall nicht möglich, sind nähere Einzelheiten der Berechnung anzugeben, auf Grund derer der Verbraucher die Höhe leicht erkennen kann. Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 2 PANGV.

Bei eBay gibt es die Möglichkeit, die entsprechenden Versandkosten im unteren Feld der eBay-Auktion konkret einzupflegen. Mit der Wahl des weltweiten Versandes sollte somit seitens der ebay-Händler vorsichtig umgegangen werden, da dies mit viel Arbeit verbunden ist. In Internetshops sollte ebenfalls deutlich gemacht werden, welche Länder beliefert werden und welche nicht. Länder, die auf der Lieferliste stehen, müssen hinsichtlich der Versandkosten genau angegeben werden. Im Rahmen des Bestellablaufes innerhalb eines Internetshops sollte darauf geachtet werden, dass auch nur die Lieferländer angewählt werden können, die zum einen beliefert und für die zum anderen auch die konkreten Versandkosten angegeben werden.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
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