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Abmahnung von Michaela Maurer
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Meine Informationen zur Abmahnung von Michaela Maurer
Abmahner: Michaela Maurer
Rechtsanwälte des Abmahners: HKMW Rechtsanwälte
Branche: zuletzt: Produkte aus dem 3D-Drucker
Vorwurf der Abmahnung: Fehlende Anmeldung nach Verpackungsgesetz, Irreführung bei der Beschreibung der Kompatibilität als Zubehör zur einem Markenprodukt,Bewerbung des Materials mit “biologisch abbbaubar”
Gerügter Verstoß bei: eBay
Streitwert: bis zu 25.000€ zzgl. Testkaufkosten
Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.
Mit einem 3-D-Drucker lassen sich insbesondere Zubehörteile oder Ersatzteile für Markenprodukte herstellen. Der Name des Markenherstellers darf markenrechtlich verwendet werden, wenn dies zur Beschreibung der Kompatibilität notwendig ist.
Es muss jedoch in der Artikelüberschrift klargestellt werden, dass es sich nicht um ein Originalprodukt des Markenherstellers handelt. Dies geschieht üblicherweise durch den Zusatz „passend für“ oder „kompatibel zu“ (Markenname). Fehlt es an diesem Zusatz, kann der Eindruck entstehen, es würde sich um ein Originalteil des Markenherstellers handeln. Dies kann im Übrigen auch eine Markenrechtsverletzung darstellen, die der Markeninhaber geltend machen könnte. Ein Wettbewerber kann Ansprüche wegen einer Irreführung geltend machen.
Neben einem Angebot, bei dem ein Zusatz fehlte, dass es sich um ein Produkt für ein bestimmtes Markenprodukt handelt, wird auch dann wegen Irreführung abgemahnt, wenn die Information lediglich durch die Formulierung „für“ (Markenname) erfolgt. Diesbezüglich halten wir die Rechtslage für nicht abschließend geklärt.
Die geforderte Unterlassungserklärung ist weitreichend: Diese bezieht sich ganz allgemein auf im 3-D-Druckverfahren herstellbare Verbrauchsprodukte. Die Unterlassungserklärung bezieht sich somit nicht nur auf das konkret abgemahnte Produkt. Zudem, und dies gilt grundsätzlich, gilt die Unterlassungserklärung für alle Angebote, egal auf welcher Plattform diese angeboten werden. Gerade wenn z.B. derartige Produkte auch bei Amazon angeboten werden, ist die Einhaltung der Unterlassungserklärung gegebenenfalls problematisch, da bei Amazon eine Änderung der Angebote durch Dritte möglich ist.
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Stand: 04/2025
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