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Amazon: Eigene Marke oder Set-Angebote: Exklusiv über eine ASIN verkaufen, ohne dass andere Verkäufer sich anhängen können

Viele Verkäufer bei Amazon möchten gern allein und exklusiv über „Ihre“ ASIN verkaufen und verhindern, dass andere Verkäufer sich an die ASIN anhängen.

Um dies zu gewährleisten, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Zunächst gilt: Bei einer Bestellung eines Kunden muss exakt das ausgeliefert werden, was in der ASIN beschrieben wird. Wenn in einer ASIN somit etwas angeboten wird, was ausschließlich ein Verkäufer tatsächlich ausliefern kann, kann nur dieser Verkäufer die ASIN rechtmäßig nutzen.

Die eigene Marke

Ein gutes Mittel, exklusiv über eine ASIN bei Amazon zu verkaufen, ist eine eigene Marke.

Eine eingetragene Marke verweist auf die Herkunft des Produktes. So ist es in der Regel unproblematisch möglich, ein No-Name-Produkt mit einer eigenen Marke zu kennzeichnen (sog. White Labeling). Dabei kommt es nicht darauf an, dass es das Produkt auch ohne Marke von anderen Anbietern gibt.

Grundsätzlich gilt, gerade bei Amazon: Das Produkt selbst sollte mit der angemeldeten Marke gekennzeichnet sein. Ein Produkt unter einer angemeldeten Marke bei Amazon zu verkaufen und dann kein mit der Marke gekennzeichnetes Produkt auszuliefern, kann zu rechtlichen Problemen führen.

Die eingetragene Marke kann dann bei Amazon hinterlegt werden im Rahmen der Amazon-Markenregistrierung.

Ein Marken-Produkt wird bei Amazon dann angeboten, wenn sich aus der Artikelbeschreibung ergibt, dass es sich um ein Markenprodukt handelt. Entsprechende Informationen gibt es in der ASIN bei Amazon unterhalb der Artikelüberschrift und bei den Produktmerkmalen, insbesondere dann, wenn die Marke bei Amazon registriert wurde.

Marke richtig anmelden

Immer wieder begegnen uns in unserer Beratungspraxis Fälle, in denen die Marke nicht richtig angemeldet wurde:

Zunächst sollte eine Wortmarke angemeldet werden und keine Bildmarke oder eine Wort-/Bildmarke. Dies gewährleistet, dass die Marke in einem Amazon-Angebot auch gut dargestellt werden kann.

Da in der Regel der Verkauf von Produkten bei Amazon nicht auf Deutschland beschränkt ist und perspektivisch gesehen ein Verkauf in der EU erfolgen wird, bietet sich eine Unionsmarke statt einer, auf Deutschland beschränkten, deutschen Marke an.

Extrem wichtig ist es, dass die Marke für die zutreffenden Waren und Dienstleistungen angemeldet wird. Immer wieder stellen wir fest, dass der Amazon-Händler zwar eine Marke hat, diese jedoch zu den angebotenen Waren nicht passt. Eine Marke muss innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung hinsichtlich der einzelnen Waren auch tatsächlich genutzt werden. Der Händler sollte sich daher schon bei Anmeldung der Marke überlegen, welche Produkte gegebenenfalls auch von dem Markenschutz zukünftig umfasst sein sollen.

Marke nicht selbst anmelden

Wir empfehlen, eine Marke nicht selbst anzumelden, sondern diese über einen Patentanwalt anzumelden. Dadurch ist gewährleistet, dass das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Marke auch passt und dass die Marke überhaupt einen Wert hat. So kann es sein, dass bei einer Wort-/Bildmarke die Marke nur deshalb eingetragen wurde, weil die Marke noch ein Bildbestandteil hat. Der Wortbestandteil, der bei Amazon als Wort quasi hinterlegt und angezeigt wird, kann jedoch gegebenenfalls nicht unterscheidungskräftig sein. Die Marke ist, vereinfacht gesagt, in diesen Fällen nicht viel wert. Die Anmeldung der Marke durch einen Patentanwalt beugt zudem der Gefahr vor, dass die Marke später angegriffen und gelöscht wird. Dies kann bei einer eingeführten Marke zu erheblichen Schäden führen.

Wir empfehlen Ihnen gern einen Patentanwalt, der auf Markenanmeldungen spezialisiert ist und die besonderen Anforderungen an eine Marke für Amazon kennt. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Produkt mit der Marke kennzeichnen

Eine Benutzung der Marke liegt dann vor, wenn das Produkt selbst mit der Marke gekennzeichnet ist. Unabhängig von der sogenannten Benutzungsschonfrist verlangt Amazon nach unserer Kenntnis, dass Markenprodukte auch tatsächlich mit der Marke gekennzeichnet sind.

Set-Angebote

Eine weitere Möglichkeit, bei Amazon einer ASIN exklusiv nutzen zu können ist, dass in dem Angebot ein auch sonst angebotenes Produkt angeboten wird und noch ein zusätzliches Produkt. Nach unserem Eindruck macht Amazon keine Einschränkungen mehr bei Set-Angeboten.

Wenn dieses zusätzliche Produkt eins ist, dass nur der Verkäufer mitliefern kann, der die ASIN angelegt hat, können andere Händler sich nicht an die ASIN anhängen. Diese können das Zusatzprodukt nicht mitliefern. Es kann sich dabei um eine Kleinigkeit handeln, bei der es mutmaßlich besser ist, wenn dieses Zusatzprodukt in irgendeiner Form mit dem eigentlichen Produkt zusammenhängt, um Probleme mit Amazon zu vermeiden.

Bei dem Produkt kann es sich auch um ein eigenes Markenprodukt handeln, wobei in diesem Fall natürlich die Voraussetzungen (siehe oben) für eine ordnungsgemäße Markenanmeldung und Markenkennzeichnung gegeben sein müssen. Des Weiteren muss, wenn ein Markenprodukt mit einem anderen Markenprodukt, nämlich der Eigenmarke des Händlers, zusammen angeboten wird, die Artikelbeschreibung korrekt sein, anderenfalls drohen markenrechtliche Probleme mit dem Markeninhaber des Hauptproduktes oder die Artikelbeschreibung kann z.B. irreführend sein. Jedenfalls kann ein derartiges Set-Angebot eine Möglichkeit sein, um ein Produkt eines anderen Markenherstellers exklusiv unter der ASIN zu verkaufen.

Nach unserer Auffassung sollte das Zusatzprodukt auf jeden Fall in der Artikelüberschrift erwähnt werden. Es versteht sich von selbst, dass es sich um ein Produkt handeln sollte, bei dem gewährleistet ist, dass nur der Ersteller der ASIN dieses ausliefern kann.

Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten der exklusiven Nutzung ihrer ASIN.

Stand: 11.5.2022

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard