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Abmahnung von WIWE-Schutzverband zur Förderungs des lauteren Wettbewerbs im In- und Ausland

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Unsere Informationen zur Abmahnung von WIWE-Schutzverband zur Förderungs des lauteren Wettbewerbs im In- und Ausland

Abmahner: WIWE-Schutzverband zur Förderungs des lauteren Wettbewerbs im In- und Ausland, Salzburg, Österreich

Rechtsanwälte des Abmahners: Rechtsanwälte Brandauer Sommer (Österreich)

Branche: unklar

Vorwurf der Abmahnung: Fehler in der Widerrufsbelehrung (Verkürzung der Widerrufsfrist für Österreich), Zahlungsgebühren

Gerügter Verstoß bei: Internetshop

Geltend gemachte Kosten: 1.481,22€

Anmerkung:

Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

Der Abmahner ist ein Verband mit Sitz in Österreich. Der WIWE-Schutzverband zur Förderungs des lauteren Wettbewerbs im In- und Ausland informiert auf seiner Homepapge unter wiwe-schutzverband.at über seine Tätigkeit. Es wird auf der Homepage ein Formular angeboten, um Verstöße anonym zu melden.

 

Auf welcher Grundlage die Kosten in der o.g. Höhe geltend gemacht werden, ist unklar.

Es wird des weiteren eine Verpflichtungserklärung gefordert.

In der Sache selbst geht es u. a. um die Formulierung “Österreich: Die Widerrufsfrist beträgt 7 Werktage”. In der Vergangenheit war es tatsächlich so, dass in Österreich eine kürzere Widerrufsfrist von 7 Tagen galt. Nach § 11 FAGG beträgt die Frist in Österreich jedoch auf Grund der EU-einheitlichen Regelungen nunmehr auch 14 Tage. In Österreich heisst es dann übrigens nicht Widerrufsrecht, sondern Rücktrittsrecht.

Wenn man nach der Formulierung googlelt, wird offensichtlich, dass noch eine Vielzahl von deutschen Internetshops diese Klausel verwendet.

Siehe auch

Stand: 10/2016

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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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