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Abmahnung von der Wettbewerbsschutzzentrale Bremen

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung von der Wettbewerbsschutzzentrale Bremen erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Kurzinfo zur Abmahnung von der Wettbewerbsschutzzentrale Bremen

Abmahner: Wettbewerbsschutzzentrale Bremen, Herr I. Cetin

Rechtsanwälte des Abmahners: keine mahnt selbst ab. Rechtliche Schritte eines namentlich im Abmahnschreiben genannten Rechtsanwalts werden angedroht, wenn der Forderung nicht nachgekommen wird.

Branche: Schmuck

Vorwurf der Abmahnung: angeblich irreführende Werbung, Bezeichnung von Uhren als “Gold”, “Rostgold” oder “Silber”, obwohl nicht aus Gold oder Silber

Gerügter Verstoß bei: eBay.de

Streitwert / geltend gemachte Kosten: 3000,00 € / 264,00€

Anmerkung:

Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

Eine Wettbewerbsschutzzentrale Bremen war uns bisher nicht bekannt, wir bezweifeln, dass es sie wirklich gibt. Die Abmahnung hat offensichtlich Teile von Abmahnungen anderer seröser Abmahnvereine übernommen. Die Abmahnung ist schlechtem Deutsch verfasst und hat Rechtschreibfehler. Auch inhaltlich ist Abmahnung sehr zweifelhaft. Wir raten zur Vorsicht. Wer tatsächlich Verfasser dieser Abmahnung ist, bleibt unklar.

Stand: 04/2015

Übrigens:

Sie möchten im nächsten Schritt Ihre Angebote rechtlich beraten lassen, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden? Kein Problem. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für eine weitere Beratung zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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