abmahnung-verbotene-inhaltsstoffe-kosmetik-seit-01-03-2022
Abmahnung droht: Verbotene Inhaltsstoffe für Kosmetik seit dem 01.03.2022
Seit dem 01.03.2022 gilt eine Liste der in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe. Es handelt sich hierbei um sogenannte CMR-Stoffe, d.h. Stoffe, die im Verdacht stehen Karzinogene, Mutagene oder produktionstoxisch zu sein.
Für Kosmetik mit derartigen Stoffen gilt seit dem 01.03.2022 ein Vertriebsverbot.
Ganz überraschend kommt die Änderung nicht, da Grundlage die EU-Verordnung 2021/1902 der Kommission vom 29.10.2021 ist.
Es handelt sich um eine Verordnung zur Änderung der Anhänge der EU-Verordnung Nr. 1223/2009, dabei handelt es sich um die Kosmetikverordnung.
In der zwei der als CMR-Stoffe geltenden Inhaltsstoffe (insgesamt wurden 23 Inhaltsstoffe verboten) sind für die Praxis besonders relevant. Es ist zum einen der synthetische Duftstoff Lilial (Butylphenyl Methylypropional). Lilial verleiht Kosmetikprodukten einen leicht blumigen Duft, ähnlich wie Maiglöckchen. Verwendet wird er häufig in Duschgels, Seifen und Cremes.
Verboten ist auch der Stoff Zinkpyrithion, der in Antischuppenmitteln verwendet wird.
Verkaufsverbot seit dem 01.03.2022
Für Kosmetik, die eine der 23 neuen verbotenen Instanzen enthalten, gilt seit dem 01.03.2022 ein Verkaufsverbot. Folge ist, dass Verkäufern die entgeltliche oder auch unentgeltliche Abgabe nicht mehr erlaubt ist. Dies gilt sowohl für den Vertrieb wie aber auch für den Verbrauch oder zur Verwendung.
Obwohl den Herstellern das seit dem 01.03.2022 geltende Verbot seit Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2021/1902 im Amtsblatt der Europäischen Union seit dem 03.11.2021 bekannt ist, gibt es offensichtlich immer noch eine Vielzahl von Produkten, die auf dem Markt angeboten werden.
Dies kann zu wettbewerbsrechtlichen Problemen führen: Der Vertrieb dieser Produkte, die eine der neuen 23 verbotenen Inhaltsstoffe enthalten, ist unter anderem wettbewerbswidrig. Uns liegt zu diesem Thema bereits eine Abmahnung vor.
Wir empfehlen daher Verkäufern, die Kosmetik anbieten, sorgfältig zu prüfen, ob die angebotenen Produkte eine der verbotenen Substanzen enthalten.
Stand:23.11.2022
Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard