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Abmahnung von der SSD Media und Computer UG
Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.
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Dann rufen Sie uns doch einfach an!
Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.
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Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.
Unsere Informationen zur Abmahnung von SSD Media und Computer UG
Abmahner: der SSD Media und Computer UG (haftungsbeschraenkt)
Rechtsanwälte des Abmahners: Rechtsanwalt Gerion Sandhage
Branche: Fahrräder und Fahrradzubehör, Koffer und Taschen
Vorwurf der Abmahnung: Bewerbung eines Fahrradhelms mit „CE-zertifiziert“, fehlende Anmaledung nach Verpackungsgesetz
Gerügter Verstoß bei: eBay
Streitwert / geltend gemachte Kosten: 2.000€ / 280,60€
Aktuell 11/2021
Aktuell lässt die SSD media und Computer UG durch Rechtsanwalt Sandhage Schreiben versenden, in denen Anbieter von Fahrradzubehör bei eBay darauf hingewiesen werden, dass keine Registrierung nach § 9 Verpackungsgesetz bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister besteht. Es wird auf ein gesetzliches Verbot nach § 9 Abs. 4 VerpackG hingewiesen sowie auf mögliche Bußgelder von bis zu 100.000 €.
Es wird unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 2000 € zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 280,60 € aufgefordert.
Wir empfehlen eine Beratung.
Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.
Wir halten die Schreiben für rechtsmissbräuchlich. Obwohl keine Unterlassungserklärung gefordert wird, werden Abmahnkosten geltend gemacht. In dem Schreiben wird z. T. behauptet, dass der Abgemahnte verpflichtet sei, die entstandenen Kosten zu erstatten.
Wir empfehlen eine Beratung.
Stand: 11/2021
Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus
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Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock