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Abmahnung von der Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR (Sachse Vertriebs GbR)

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Unsere Informationen zur Abmahnung von Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR (Sachse Vertriebs GbR)

Abmahner: Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR (Sachse Vertriebs GbR)

Rechtsanwälte des Abmahners: Rechtsanwalt Sandhage

Branche: Getränke, Sonnenbrillen, Textilien, Druckerzubehör, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Tee, Handyhüllen, Arzneimittel

Vorwurf der Abmahnung: fehlende Widerrufsbelehrung, irreführende Informationen zum Widerrufsrecht, fehlender Hinweis auf Sulfite bei Wein, fehlender Link auf die OS-Plattform, Werbung mit einer Garantie ohne Erläuterung, Bewerbung von Druckerzubehör mit “Original”, Werbung mit “PU Leder”, fehlende Registrierung nach Verpackungsgesetz, Vertrieb von Desinfektionsmitteln ohne Registrierung beim Versandhandelsregister

Gerügter Verstoß bei: eBay, Internetshop

Streitwert / geltend gemachte Kosten: aktuell: bis zu 4.000€  / bis zu 453,10€

Anmerkung: Uns liegen viele Abmahnungen vor (mehr als 70).

Aktuell 11/2022

Die Firma Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR lässt durch Rechtsanwalt Sandhage weiterhin das Angebot von Arzneimitteln abmahnen ohne Angabe des EU-Sicherheitslogos und ohne Eintragung in das Versandhandelsregister. Wieder einmal geht es um das Produkt Sterillium. Dieses Desinfektionsmittel ist rechtlich gesehen ein Arzneimittel.

Es wird ein „außergerichtliches Vergleichsangebot“ unterbreitet. Neben der Forderung, den Verkauf nicht registrierter Arzneimittel einzustellen wird eine „Aufwandspauschale“ in Höhe von 1000 € gefordert. Wenn dieses Angebot nicht angenommen wird, teilt Rechtsanwalt Sandhage mit, dass er dann gezwungen wäre, den Abgemahnten formell auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadenersatz auch vor Gericht in Anspruch zu nehmen.

Wir empfehlen, diesen Betrag keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung zu zahlen.

Aktuell (12/2021)

Rechtsanwalt Sandhage und die Sachse Vertriebs GbR haben ein neues Thema. Uns liegen mehrere Schreiben dazu vor, die für den Laien wie eine Abmahnung wirken:

Die Sachse Vertriebs GbR bietet nunmehr auch Desinfektionsmittel an und ist für den online-Vertrieb von Arzneimitteln im Versandhandelsregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte registriert. Es gibt Desinfektionsmittel, die rechtlich Arzneimittel sind, z.B. bestimmte Formen von Sterillium oder Cutasept. Ein Desinfektionsmittel kann jedoch auch ein Biozid sein. Wie ein Desinfektionsmittel eingeordnet wird, ergibt sich unter anderem aus der Pflichtinformation auf der Verpackung. Ist dort die Rede von „Nebenwirkungen“ und dem „pharmazeutischen Unternehmer“, handelt es sich um ein Arzneimittel. In diesem Fall ist der Vertrieb über das Internet nur nach einer vorherigen Registrierung im Versandhandelsregister zulässig.

Neuerdings werden auch Angaben beim Angebot von Kosmetik gerügt, z.B. gegen Akne.

In dem Schreiben wird dazu aufgefordert, den Verkauf nicht registrierter Arzneimittel unverzüglich einzustellen. Gleichzeitig wird eine Kostenerstattung gefordert. An der Berechtigung der Forderung bestehen erhebliche Zweifel, wir haben ferner Indizien für Rechtsmissbrauch. Wir empfehlen eine Beratung.

Aktuell 01/2021

Im Januar 2021 wurde uns ein aktuelles Schreiben von Rechtsanwalt Sandhage für die Sachse Vertriebs GbR vorgelegt mit dem Betreff „unlautere Werbung: PU Leder“. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird in dem Schreiben nicht gefordert, jedoch die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 280,60 €. Für den Fall, dass die Kosten nicht gezahlt werden, werden gerichtliche Schritte angedroht.

Ähnliche Schreiben liegen uns von Rechtsanwalt Sandhage auch wegen einer angeblich fehlenden Anmeldung nach Verpackungsgesetz.

Wir empfehlen, den in dem Schreiben geforderten Betrag ohne vorherige anwaltliche Beratung keinesfalls zu zahlen.

Es gibt Indizien für Rechtsmissbrauch.

Wir empfehlen eine Beratung.

Stand: 12/2021

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

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Dann rufen Sie uns doch einfach an: 0381-260 567 30

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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