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Abmahnung von der RAAG Kanzlei wegen Google Fonts

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Unsere Informationen zur Abmahnung von der RAAG Kanzlei

Abmahner: Herr Wang Yu, Frau Wang Yu, Frau Jolanta Januszewski und neuerdings auch Herr Omar Taha M Salhin

Rechtsanwälte des Abmahners: RAAG-Kanzlei aus Meerbusch, Rechtsanwalt Nikolaos Kairis (Dikigoros ist der griechische Begriff für Rechtsanwalt)

Vorwurf der Abmahnung: 

In den Abmahnschreiben für die verschiedenen Mandanten wird in den hier vorliegenden Fällen immer der gleiche Vorwurf erhoben: Auf der Webseite des Abgemahnten werden sogenannte Google Fonts verwendet. Diese seien auf der Webseite derart installiert, dass unter anderem die IP-Adresse des Besuchers der Webseite an Google in den USA weitergeleitet wird. Die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse durch den Webseitenbetreiber an Google stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Vor diesem Hintergrund werden verschiedene Ansprüche geltend gemacht:

  • Anspruch auf Löschung und Unterlassung
  • Anspruch auf Auskunft über die Datenverarbeitung
  • Anspruch auf Schadenersatz
  • Anspruch auf Kosten

Im Weiteren wird die Möglichkeit einer Einigung (Vergleichsmöglichkeit) angeboten:

In den zunächst versandten Schreiben wurde angeboten, die Angelegenheit gegen Zahlung eines Schadenersatzes von 140,00 Euro zuzüglich Rechtsanwaltskosten von 30,00 Euro, Auslagen von 20,00 Euro und Mehrwertsteuer, insgesamt 226,10 Euro beizulegen.

In den zuletzt versandten Schreiben wurde dagegen angeboten, die Angelegenheit gegen Zahlung eines Schadenersatzes von 140,00 Euro zuzüglich Rechtsanwaltskosten von 63,70 Euro und Auslagen von 12,74 Euro sowie Mehrwertsteuer, insgesamt 230,96 Euro beizulegen.

Der Clou dabei: Mit der unverzüglichen Beendigung des Verstoßes und der Zahlung des Schadenersatzes und der Kosten bestätigt der abgemahnte Webseitenbetreiber gleichzeitig, dass er es unterlässt, personenbezogene Daten der Mandantschaft der RAAG-Kanzlei ohne Einverständnis mittels Google Fonts zu übermitteln. Damit seien sämtliche Ansprüche verglichen und die Mandantschaft der RAAG-Kanzlei würde sich verpflichten, keine weiteren juristischen Schritte einzuleiten. Vorsorglich wird mitgeteilt, dass in anderen gleichgeschalteten Fällen die Mandatierung mit einer Klage erfolgt sei.

Gerügter Verstoß bei: Internetseite

Geltend gemachte Kosten:  in früheren Schreiben zunächst insgesamt 226,10 Euro / aktuell insgesamt 230,96 Euro

Anmerkung: Uns liegen diverse inhaltsgleiche Schreiben vor. Wir halten das Vorgehen für rechtsmissbräuchlich und empfehlen eine Beratung. Für ein konkretes Angebot schicken Sie uns einfach unverbindlich das Ihnen vorliegende Schreiben.

Stand:11/2022

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