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Abmahnung von der Miele & Cie. KG
Der Abmahner ist mir aus meiner Beratungspraxis bekannt.
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Meine Informationen zur Abmahnung von Miele & Cie. KG
Abmahner:Miele & Cie. KG, Gütersloh
Rechtsanwälte des Abmahners:Brandi Rechtsanwälte
Branche: Ersatzteile für Miele Haushaltsgeräte (Ersatzteile für Staubsauger, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Dunstabzugshauben, Herde und Öfen), Reinigungsprodukte für Haushaltsgeräte von Miele, Staubsauger, Spülmaschinentabs, Staubsaugerbeutel, Filter
Vorwurf der Abmahnung:
Miele behauptet, im gesamten europäischen Wirtschaftsraum ein selektives Vertriebssystem zu haben, anders nur speziell von Miele autorisierte Händler angeschlossen sind. Diese Händler seien vertraglich verpflichtet, die Produkte ausschließlich an Endkunden oder an andere Mitglieder des Vertriebssystems zu liefern. Da der Abgemahnte kein autorisierter Handelspartner von Miele sei, müsse es sich bei den angebotenen Ersatzteilen um Parallelimporte handelt (nicht genehmigte Reimporte in den EWR). Ein Parallelimport, der eine Markenrechtsverletzung darstellt, ist gegeben, wenn Markenprodukte ohne Zustimmung des Markeninhabers in die EU importiert und dort vertrieben werden. Aufgrund des selektiven Vertriebssystems müsse der Abgemahnte somit die angebotene Ware offensichtlich aus Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bezogen haben. Um das Gegenteil nachzuweisen, müsse der Abgemahnte durch Rechnungen und Lieferscheine die Lieferkette bis zu Miele nachweisen. Für den Fall, dass der Nachweis nicht geführt wird, wird eine Abmahnung ausgesprochen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.
Ebefalls durch Miele abgemahnt wird das Angebot von Miele-kompatiblen Produkten, wobei aus der Artikelbeschreibung der Eindruck entsteht, es würde sich um Original-Miele Produkte handeln.
Miele mahnt auch eine Urheberrechtsverletzung bei Amazon und eBay ab sowie angeblich wettbewerbswidrigen Wucher bei einem angeblich zu hohem Preis.
Ebenfalls abgemahnt wird die Angabe in einem Angebot von Staubsaugerbeuteln, dass es sich um Neuware handelt, obwohl die Beutel aus recyceltem Material bestehen.
Bei dem Angebot von Waschmitteln werden fehlende Warnhinweise abgemahnt.
Gerügter Verstoß bei: Internetangebot, Amazon, eBay
Streitwert / geltend gemachte Kosten: bis zu 250.000€ / bis zu 3.856,00€
Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor (mehr als 10)
Aktuell verknüpft Miele nach unserem Eindruck in einer Abmahnung die übliche Behauptung nach einer Markenrechtsverletzung aufgrund eines Parallelimports mit anderen rechtlichen Problem eines Angebotes, sei es Urheberrecht oder angebliche Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit dem Angebot.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung enthält auch den markenrechtlichen Aspekt der Abmahnung. Ein Markenrechtsverstoß liegt jedoch nicht zwangsläufig vor, insbesondere dann nicht, wenn der Abgemahnte einen Bezug von einem offiziellen Miele-Händler nachweisen kann.
Zudem enthält die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ein Anerkenntnis der nach unserer Auffassung überhöhten Kosten.
Wir empfehlen daher keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung die Unterlassungserklärung abzugeben.
Wir empfehlen eine Beratung.
Stand:08/2025
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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard