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Abmahnung von der Koninklijke Philips Electronics N.V.

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Meine Informationen zur Abmahnung von der Koninklijke Philips Electronics N.V.

Abmahner:Koninklijke Philips Electronics N.V., Niederlande

Rechtsanwälte des Abmahners: Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen

Branche: Elektrische Haushaltsgeräte, Zahnbürstenzubehör, Scherköpfe für Rasierer

Vorwurf der Abmahnung: Verletzung der Marken “Philips”, “SONICARE” und “DIAMONDCLEAN” und Bildmarken im Zusammenhang mit Scherköpfen für Rasierer

Gerügter Verstoß bei: Produkt

Streitwert: bis zu 300.000€

Anmerkung:

Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

Die geltend gemachten Ansprüche sind weitreichend, unter anderem wird eine Auskunft gefordert sowie Schadenersatzansprüche dem Grunde nach.

Ein Import von Markenprodukten von außerhalb der EU ist immer eine Markenrechtsverletzung, wenn keine Zustimmung des Markeninhabers vorliegt. Eine Markenrechtsverletzung liegt selbstverständlich auch dann vor, wenn es sich um mit der Marke gekennzeichnete Produkte handelt, die jedoch gar nicht vom Markenhersteller stammen.

Stand:01/2025

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