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Abmahnung vom IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V.

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

 

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Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Unsere Informationen zur Abmahnung von IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V.

Abmahner: IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V.

Rechtsanwälte des Abmahners: keine, mahnen selbst ab

Branche: unklar

Vorwurf der Abmahnung: fehlende Verschlüsselung Kontaktformular (fehlende SSL-Verschlüsselung)

Gerügter Verstoß bei: eigener Webseite

geltend gemachte Kosten: 285,60 Euro

Anmerkung:

Uns liegen mittlerweile mehrere Abmahnungen vor. Wir gehen von einer Massenabmahnung aus.

In der hier vorliegenden Abmahnungen des Vereins wird kein Wort darüber verloren worden, weshalb der Verein zum Ausspruch von Abmahnungen berechtigt ist. Es soll sich offenbar um einen rechtsfähigen Verband gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG handeln. Ob der Verein die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, blieb unklar. Eine Satzung des Vereins haben wir nicht auffinden können. Es blieb auch unklar, ob dem Verein eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art anbieten wie die Abgemahnten.

Der Verein IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. hat es wirklich eilig: die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 06.03.2019, die erste Abmahnung lag uns am 08.03.2019 vor.

Bei der uns vorliegenden Abmahnung ist die beigefügt vorformulierten Unterlassungserklärung nach unserer Auffassung zu einseitig zugunsten des abmahnenden Vereins gefasst.

Bei pünktlicher Zahlung der Abmahnkosten wird auf Schadenersatz nach Art 82 Abs.1 DSGVO verzichtet. Diese großmütige Zusicherung findet sich auch in der Unterlassungserklärung wieder. Stellt sich Frage – welchen Schaden meint der Verein zu haben?

Wir empfehlen eine Beratung, wenn Sie eine Abmahnung des IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. erhalten haben.

 

Stand: 03/2019

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

Auch Sie wünschen eine konkrete Beratung?

Dann rufen Sie uns doch einfach an: 0381-260 567 30

Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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