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Neues Abmahnthema: Elektrische Heizgeräte und Öko-Design-Vorgaben

Den klassischen Heizlüfter gibt es nur noch mit Thermostat. Dies hängt mit den Ökodesign-Anforderungen der EU-Verordnung 2015/1188 „im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten“ zusammen. Sogenannte Einzelraumheizgeräte müssen seit dem 1. Januar 2018 bestimmte Anforderungen (Ökodesign) erfüllen. Gemäß Art. 2 Nr. 1 der V. 2015/188 ist ein Einzelraumheizgerät

„ein Raumheizgerät, das Wärme durch direkte Wärmeübertragung oder durch direkte Wärmeübertragung in Verbindung mit der Wärmeübertragung auf ein flüssiges Medium abgibt, um innerhalb eines geschlossenen Raumes, in dem sich das Produkt befindet, ein bestimmtes, für Menschen angenehmes Temperaturniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten, wobei Wärme auch an andere Räume abgegeben werden kann, und das mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist, die elektrische Energie bzw. die chemische Energie gasförmiger oder flüssiger Brennstoffe mittels des Joule-Effekts bzw. durch Verbrennung direkt in Wärme umwandeln.“

Die Verordnung gilt nicht für Einzelraumheizgeräte, die für den Gebrauch im Freien bestimmt sind (sogenannte Heizpilze) wie auch für sogenannte nachgeschaltete Heizgeräte.

Die Vorgaben wurden durch die Verordnung 2016/2282 der Kommission aktualisiert.

Für die Zulässigkeit eines elektrischen Heizgerätes gibt es verschiedene Faktoren und Berechnungsarten, die über einen Korrekturfaktor berücksichtigt werden:

  • Raumtemperaturkontrolle mit Präsenzerkennung
  • Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener Fenster
  • Mit Fernbedienungsoption
  • Mit adaptiver Regelung des Heizbeginns
  • Mit Betriebszeitbegrenzung
  • Mit Schwarzkugelsensor

Dadurch kann der vorgegebene Raumheizung-Jahresnutzungsgrad erreicht werden

Wettbewerbsrechtliches Problem beim Angebot von elektrischen Heizgeräten, die die Öko-Designvorgaben nicht einhalten

Hersteller, die die Ökodesign-Vorgaben einhalten, haben dadurch einen erheblichen Aufwand. Soweit Produkte angeboten werden, die diese Vorgaben nicht einhalten, kann dies zu einem wettbewerbsrechtlichen Problemen führen. Uns liegt bereits eine Abmahnung zu diesem Thema vor. Es scheint auf dem deutschen Markt Produkte zu geben, die die rechtlichen Vorgaben ggf. nicht einhalten.

In diesen Fällen muss man sich sehr genau ansehen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die EU-Verordnungen vorliegt. Die technischen Anforderungen sind komplex, die Berechnungsmethoden kompliziert. Ob bei dem Angebot von elektrischen Heizgeräten, die die Öko-Design-Anforderung angeblich nicht einhalten der Verkäufer/Händler haftet oder „nur“ der Hersteller, ist zudem klärungsbedürftig.

Wir beraten Sie.

Stand: 29.08.2020

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard