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Abmahnung der Floordirekt KG
Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!
“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?
Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…
Auch Sie haben eine Abmahnung von der Floordirekt KG erhalten?
Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?
Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?
Dann rufen Sie uns doch einfach an!
Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.
Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.
Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.
Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.
Kurzinfo zur Abmahnung der Floordirekt KG
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Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock
https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/973f3ba2a34c4a789adfd59782040321