abmahnung-falk-valentin
Abmahnung von Falk Valentin
Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.
Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!
“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?
Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…
Auch Sie haben eine Abmahnung von Falk Valentin erhalten?
Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?
Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?
Dann rufen Sie uns doch einfach an!
Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.
Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.
Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.
Unsere Informationen zur Abmahnung von Falk Valentin
Abmahner: Falk Valentin
Rechtsanwälte des Abmahners: Kanzlei Schröder, Rechtsanwalt Lutz Schröder
Branche: Uhren
Vorwurf der Abmahnung:
Bewerbung von Uhren unter Verwendung des Begriffs „Geneva“. Geneva steht für Genf. Da die Uhren nicht aus der Schweiz stammen verstößt das Angebot nach Behauptung aus der Abmahnung gegen das Gesetz zu dem Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Schutz von Herkunftsangaben oder anderen geographischen Bezeichnungen vom 7. März 1967.
Bewerbung der Uhr mit „Leder“, obwohl die Uhr ein Kunstlederarmband hat
Fehlende Information zum Hersteller bzw. des Bevollmächtigten an der Uhr
Fehlende Registrierung nach Elektrogesetz (elektrische Armbanduhren sind Elektroprodukte, der Hersteller muss bei der Stiftung EAR registriert sein)
Fehlende CE-Kennzeichnung bei elektrischen Uhren
Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.
Gerügter Verstoß bei: eBay
Streitwert / geltend gemachte Kosten: 15.000€ /953,40€
Stand: 11/2021
Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus
tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.
Auch Sie wünschen eine konkrete Beratung?
Dann rufen Sie uns doch einfach an: 0381-260 567 30
Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.
Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock