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Vorsicht bei einer Abmahnung der EU-Media Control

Aktuell machen zweifelhafte Abmahnungen einer “EU-Media Control” aus Spanien die Runde.

Diese Abmahnungen werden von einer Kanzlei Schmidt & Rodriguez aus Sonneland (Spanien) ausgesprochen und zwar im Auftrag der EU-Media Control. Diese Unternehmung bezeichnet sich als “Selbstkontrollinstitution für europäische Internetauftritte, die gewerblichen Handel betreiben”. Auf der Internetseite dieses “Dienstleisters” unter www.eu-media-control.com wird darüber informiert, dass diese Unternehmung im Auftrag von Klienten als auch in Eigenregie Recherche, Kontrolle und Auswertungen von Webinhalten zur Durchsetzung “von Recht durch Abmahnungen” betreibt. Angebliche Klienten und Auftraggeber sind Unternehmen, Unternehmer, Verbände sowie Anwaltskanzleien.

Abgemahnte Verstöße sind angeblich fehlende Hinweise zur Streitbeilegung.

Für die Abmahnung wird ein Betrag in Höhe von 290,00 Euro in Rechnung gestellt unter Aufforderung, diesen Betrag entweder an eine deutsche, eine britische oder luxemburgische Bank zu zahlen. Aus der Internetseite gibt es einen Link “Bezahlen”:

Darum geht es wohl in erster Linie.

Obwohl das Schreiben aus Spanien stammt, wird in dem Briefkopf der “Kanzlei Schmidt & Rodriguez” eine Berliner Faxnummer angegeben.

Gleichzeitig wird behauptet, dass im Auftrag eines namentlich genannten Unternehmens die Kanzlei die Interessen der EU-Medial Control vertritt.

Wir haben an der Seriosität dieser Abmahnung erhebliche Zweifel und empfehlen, keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung irgendeine Erklärung abzugeben bzw. Kosten zu zahlen.

Wir beraten Sie.

Stand: 09.08.2018

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

 

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