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Abmahnfalle bei eBay: Information über “versicherter Versand”

Ein aktuelles Abmahnthema, insbesondere des Abmahnvereins IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., ist eine Information über einen “versicherten” Versand, insbesondere bei eBay.

Nicht wenige eBay-Händler geben an, dass sie ab bestimmten Kaufpreisen oder Beträgen “versichert” versenden oder dass der Versand per Paket “versichert” sei.

Dass, was eigentlich als Service-Information für den Kunden gedacht ist, wird schnell zur Abmahnfalle, und das schon seit 10 Jahren. Das Thema ist nicht neu.

Händler trägt immer das Versandrisiko

Wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer etwas im Internet kauft, trägt der Unternehmer immer das Versandrisiko. Dies bedeutet, dass der Internethändler dafür haftet, dass die Ware zum einen unbeschädigt und zum anderen tatsächlich beim Verbraucher ankommt. Sollte es hier – aus welchen Gründen auch immer – Probleme geben, sei es, weil die Ware auf dem Transportwege beschädigt wurde oder verloren gegangen ist oder nicht richtig zugestellt wurde, haftet der Internethändler mit der Folge, dass er im Zweifel die Ware noch einmal liefern muss.

Ein Hinweis auf eine Versandversicherung oder einen “versicherten” Versand führt jedoch bei dem Verbraucher zu dem Eindruck, er würde etwas Besonderes bekommen, was ihm einen besonderen Vorteil einräumt. Dies ist jedoch nicht der Fall:

Es kann dem Verbraucher als Käufer im Internet vollkommen egal sein, ob die Ware versichert ist oder nicht. Der Händler haftet ohnehin für Transportschäden oder den Verlust der Ware.

Aus diesem Grund gilt ein Hinweis auf einen “versicherten” Versand als wettbewerbswidrig.

Die Zeiten, in denen eBay in den Versandkostenoptionen einen versicherten Versand anbot, sind vorbei. Es gibt jedoch immer noch viele eBay-Händler, die über eine Versandversicherung in ihrer Artikelbeschreibung informieren.

Derartige Informationen sollten unverzüglich gestrichen werden, um nicht Opfer der aktuellen Abmahnwelle zu werden.

Wir beraten Sie.

Stand: 08.08.2017

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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