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Abmahnungen bei eBay ein Leit(d)faden für gewerbliche eBay-Nutzer

 

Es gibt kaum eine Plattform, bei der so viel wettbewerbsrechtlich abgemahnt wird wie eBay. Die Konkurrenz ist hart, die Gestaltung von eBay-Angeboten ist von der Struktur immer sehr ähnlich. Folge ist, dass darauf spezialisierte Rechtsanwälte wie auch Abmahnvereine in der Regel auf einen Blick erkennen können, wo es hakt und wo kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

Wir von Internetrecht-Rostock beraten seit vielen Jahren abgemahnte Internethändler und das im größeren Umfang. Circa 70 bis 80 % aller uns vorlegten Abmahnungen beziehen sich auf eBay.

eBay ist ferner einer der seltenen Fälle, in denen auch private Verbraucher plötzlich mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konfrontiert werden, schlichtweg deshalb, weil sie zu umfangreich und zu viel bei eBay verkaufen. So wird oft aus einer Privatperson quasi über Nacht ein gewerblicher Verkäufer mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten (wie schnell dies geht, finden Sie hier).

Was wird bei eBay häufig abgemahnt?

Mit möglichen Abmahnthemen bei eBay könnten wir an dieser Stelle Seiten füllen. Häufigste Themen sind:

  • Privatverkauf bei eBay in gewerblichem Umfang (mit der Folge, dass Anbieterkennzeichnung, Widerrufsbelehrung und AGB fehlen)
  • Keine oder eine veraltete Widerrufsbelehrung
  • Ein fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • Falsche Allgemeine Geschäftsbedingungen (jeder eBay-Händler benötigt eigene AGB)
  • Fehlende Allgemeine Geschäftsbedingungen (jeder eBay-Händler braucht tatsächlich eigene AGB)
  • Immer wieder gern verwendete Formulierungen, die jedoch leider wettbewerbswidrig sind, wie eine Lieferzeitangabe mit der Formulierung “In der Regel”, einen Hinweis auf einen versicherten Versand, die Erwähnung von Garantien etc. etc.)
  • Fehlende Grundpreisangaben
  • Fehlende Informationen, die beim Angebot von bestimmten Produkten durch den Gesetzgeber bei Internetangeboten vorgeschrieben sind (bspw. bei Spielzeug, Textilien, weißer Ware etc. etc.)

Ist die Abmahnung berechtigt?

Nicht jede wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist berechtigt. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, sind die Kosten oftmals zu hoch, die in der Abmahnung geltend gemacht werden. In jeder Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, die sehr weitreichend sein kann, weil sie eine Vertragsstrafe enthält oder ewig wirksam ist. In der Regel ist einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese ist oftmals viel zu weitreichend und für den Abgemahnten sehr ungünstig gefasst. Zudem sollen Sie sich ausweislich der Unterlassungserklärung verpflichten, exakt die geforderten Kosten zu begleichen.

Ihre Wettbewerber verhalten sich nicht rechtstreu

All das gilt natürlich auch umgekehrt. Sie haben viel investiert, damit Sie rechtssicher bei eBay verkaufen. Sie halten – was zum Teil sehr arbeitsaufwendig sein kann – alle Vorgaben ein. Nicht jedoch Ihr Wettbewerber. Dies lässt sich zum Teil direkt daran erkennen, dass Ihr Wettbewerber den ersparten Aufwand und die Kosten an den Kunden weitergibt und unfairer Weise sehr viel günstiger anbietet als Sie.

Lassen Sie sich beraten

Wir beraten seit vielen Jahren eBay-Händler, die eine Abmahnung erhalten haben.

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Lassen Sie es nicht soweit kommen

Abmahnsicher bei eBay zu verkaufen ist kein Hexenwerk

Eine Vielzahl von eBay-Händlern vertraut der rechtlichen Absicherung von Internetrecht-Rostock.de.

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