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Abmahnung von der Audi AG

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung von Audi AG erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Kurzinfo zur Abmahnung von Audi AG

Abmahner: Audi AG

Rechtsanwälte des Abmahners: zuletzt: Kessler Legal

Branche: Fahrzeuge und Fahrzeugteile, Schlüsselanhänger

Vorwurf der Abmahnung: Verletzung verschiedener Marken der Audi AG (“Vier Ringe”, “S-line”, “Audi quattro”, etc) u.a. durch das Angebot von Aufklebern und Fahrzeugzubehör sowie Fahrzeugteilen

Gerügter Verstoß bei: Amazon.de, eBay, Etsy, Instagram

Streitwert / geltend gemachte Kosten: bis zu 300.000€ / bis zu 3.260,90 €

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor. Zum Teil werden in der gleichen Abmahnung auch Ansprüche der Volkswagen AG mit geltend gemacht.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weitgehend. Zudem werden Auskunftsansprüche geltend gemacht.

Wir empfehlen eine Beratung.

Stand: 05/2021

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/be4d18ebcc284519ba9090b29e4e7ce4