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Abmahnung von der Audi AG

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, ich berate Sie sofort!

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung von Audi AG erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an!

Der Abmahner ist mir aus meiner Beratungspraxis bekannt.

Als Experte stehe ich Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch mich wünschen, bespreche ich mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nenne Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen ich den Sachverhalt und rufe Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von mir im Rahmen meiner Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach meiner Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich spreche ich eine konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von meiner langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Ich berate Sie. Schnell und unkompliziert.

Kurzinfo zur Abmahnung von Audi AG

Abmahner: Audi AG

Rechtsanwälte des Abmahners: zuletzt: Kessler Legal

Branche: Fahrzeuge und Fahrzeugteile, Schlüsselanhänger

Vorwurf der Abmahnung: Verletzung verschiedener Marken der Audi AG (“Vier Ringe”, “S-line”, “Audi quattro”, etc) u.a. durch das Angebot von Aufklebern und Fahrzeugzubehör sowie Fahrzeugteilen

Gerügter Verstoß bei: Amazon.de, eBay, Etsy, Instagram

Streitwert / geltend gemachte Kosten: bis zu 300.000€ / bis zu 3.260,90 €

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor. Zum Teil werden in der gleichen Abmahnung auch Ansprüche der Volkswagen AG mit geltend gemacht.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weitgehend. Zudem werden Auskunftsansprüche geltend gemacht.

Wir empfehlen eine Beratung.

Stand: 05/2021

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/be4d18ebcc284519ba9090b29e4e7ce4